Rechtsmissbrauch

Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bei zu geringem Umsatz

Das Landgericht Hamburg ist in einem wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren (327 O 13/09) zu dem Ergebnis gelangt, dass von einer Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen ist, wenn der Umfang der Rechtsverfolgungen in keinem vernünftigen Verhältnis zu der ausgeübten gewerblichen Tätigkeit steht. Die Antragstellerin vertreibt ein breitgefächertes Warensortiment, wie Dekorationen aller Art, Bekleidung, Autofolien, Teddybären, PC-Spiele und Einmaltattoos. Hiermit Damit sie im Jahr 2008 einen Jahresumsatz von rund 17.000 EUR. Hingegen wurden bei der zuständigen Kammer insgesamt 39 Verfahren durch die Antragstellerin anhängig gemacht. Nach der Auffassung der Kammer ist der Antrag mangels Antragsbefugnis wegen Rechtsmissbräuchlichkeit als unzulässig zurückzuweisen, denn es ist davon auszugehen, dass die vorliegende Rechtsverfolgung nur dazu diene, einen Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten entstehen zu lassen. Das Landgericht...

OLG Hamm: Rechtsmißbräuchlichkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung

Gegenstand des Urteils des Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 22.09.2009, Az. 4 U 77/09) ist, dass auch einer urheberrechtlichen Abmahnung der rechtliche Einwand des Missbrauchs entgegengehalten werden kann. § 8 Abs. 4 UWG könne zum Ausschluss missbräuchlicher Abmahnungen und Klagen im Urheberrecht weder unmittelbar noch entsprechend herangezogen werden, denn die Klagebefugnis des verletzten Urhebers ergebe sich – anders als im Wettbewerbsrecht – aus einem subjektiven Ausschließlichkeitsrecht. Sie werde nicht gesetzlich geregelt. Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung schließe nicht aus, den Einwand einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung der Klagebefugnis desjenigen, der sich urheberrechtlicher Rechte und Ansprüche berühmt, zuzulassen. Ein entsprechender Einwand des Rechtsmissbrauchs kann sich aus § 242 BGB ergeben. Der Missbrauchs der Klagebefugnis durch den urheberrechtlich Anspruchsberechtigten ist deutlicher in...

19.08.2009:

Massenabmahner Schmidt Wellness GmbH und RA Gerstel handeln auch rechtsmissbräuchlich, wenn es nicht um Ebayfehler geht.

Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Tino Gunkel Straße des Friedens 4 99094 Erfurt Telefon: 0361/ 22 52 53 7 oder 0361/ 26 22 321 Fax: 0361/ 26 22 320 Mail: info@rechtsanwalt-gunkel.de WEB: http://www.rechtsanwalt-gunkel.de Massenabmahner Schmidt Wellness GmbH und Rechtsanwalt Gerstel handeln auch rechtsmissbräuchlich, wenn es nicht um Ebayfehler geht. Das Abmahnduo Schmidt Wellness GmbH und Rechtsanwalt Andreas Gerstel hat eine neuerliche Schlappe hinnehmen müssen. Das Landgericht Dortmund wies mit Urteil vom 06.08.2009 (AZ: 19 O 39/08) eine Klage der Schmidt Wellness GmbH gegen einen unserer Mandanten ab, mit welcher versucht wurde, die angeblichen Anwaltskosten einer Abmahnung aus dem September 2008 einzuklagen. Zwar wurde schon mehrfach –auch obergerichtlich- festgestellt, dass Abmahnungen der Schmidt Wellness GmbH rechtsmissbräuchlich erfolgt sind, dies ist bis...

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