RA Prof. Robert Roßbruch

"Nicht fälschlich pathologisieren!"

DGHS zu Suizidhilfe-Papier des Deutschen Ethikrats Heute hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme "Suizid - Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit" vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. begrüßt zwar die damit verbundene Anregung, Angebote zu einer Suizidprävention über die gesamte Lebensspanne und für alle relevanten Lebensbereiche auszuweiten. Um aber individuellen Lebenslagen wirklich gerecht werden zu können, darf es keineswegs zu einer irreführenden Gleichsetzung der Personen, die sich in einer suizidalen Krise befinden, mit denjenigen, die einen Freitodwunsch entwickelt haben, kommen. Ebenfalls ist hervorzuheben, dass ein Freitodwunsch sich in aller Regel nicht aus einem pathologisch geprägten, aus Verzweiflung erwachsenen Suizidwunsch heraus entwickelt. DGHS-Präsident RA Robert Roßbruch betont: "Freitodwillige Menschen kommen über einen rational geprägten, oft bilanzierenden...

Frühzeitig eine Patientenverfügung abfassen!

DGHS weist anlässlich TV-Ausstrahlung auf Vorsorge (Notfall-Ausweis) hin Aus Anlass der Ausstrahlung des ZDF-Fernsehfilms "Bring mich nach Hause" (Montag, 25.10.2021, 20.15 Uhr) weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. darauf hin, dass Mediziner bei einer Behandlung nicht einwilligungsfähiger Menschen, z. B. bei Wachkoma, auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung dem mutmaßlichen Willen des Patienten verpflichtet sind. "Es müsste sich längst herumgesprochen haben, dass Ärztinnen und Ärzte eine Behandlung nicht weiterführen dürfen, wenn der Betroffene damit nicht einverstanden wäre. Selbst wenn Notärzte zunächst wiederbeleben, muss zeitnah gemeinsam mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten geprüft werden, ob eine längerfristige Beatmung angezeigt ist. Falls nein, muss die Beatmung zügig beendet werden, selbst wenn dafür ein aktives Tun wie das Ausschalten einer entsprechenden Maschine nötig...

Selbstbestimmungsrecht nicht geschützt

DGHS kritisiert Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BT-Drucksache 19/24445) auf dem Weg. An dem Gesetzentwurf, der am 26.11.2020 in einer Ersten Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wurde, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) einen darin vorgesehenen Paradigmenwechsel. Die Neufassung sieht ein automatisches Ehegattenvertretungsrecht vor, das es bislang nicht gab. Dieses Recht soll für den Zeitraum von drei oder vielleicht sogar sechs Monaten gelten, wenn ein Mensch nicht für sich selber sprechen kann und es keine anderslautende Vollmacht gibt. DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch mahnt an: "Das automatische Ehegattenvertretungsrecht mag auf den ersten Blick einleuchtend und alltagspraktisch erscheinen, birgt jedoch große Tücken in sich." Nicht jede Ehe ist in sich so harmonisch, dass...

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