Klageschrift

§ 97a II UrhG - Die sog. "100€-Deckelung" - AG Magdeburg 140 C 2640/09 (140)

Mit Urteil vom 04.08.2010 hat das Amtsgericht Magdeburg (Az.: 140 C 2640/09 (140)) den Beklagten verurteile Euro 1059,80 an die Klägerin zu zahlen. In dem Verfahren warf die Klägerin dem Beklagten vor, ein Computerprogramm zur Funktionsanalyse von Kraftfahrzeugen, an dem die Klägerin die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat, im Rahmen eines Peer-to-Peer-Netzwerkes unerlaubt angeboten zu haben. Auch das Amtsgericht Magdeburg verneint in dem Urteil die Anwendbarkeit des § 97a II UrhG. Dieses wird wie folgt begründet: "Entgegen der Ansicht der Beklagten kam auch eine Beschränkung der Rechtsanwaltsgebühren auf 100,00 € gemäß § 97a Abs. 2 UrhG nicht in Betracht. Ein einfach gelagerter Fall liegt nicht vor. Insbesondere ist die Häufigkeit solcher Rechtsverletzungen und der sich hieraus ergebenen Routine bei der Rechtsverfolgung kein Argument für die Annahme eines einfach gelagerten Falles. Auch der Hinweis der ...

Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG – Ein Überblick

Immer wieder werden wir in der täglichen Beratungspraxis von Personen, die eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet bekommen haben, gefragt, wie die abmahnenden Kanzleien an die persönlichen Daten der Anschlussinhaber gelangen. Dürfen die Telefonanbieter die Daten denn so ohne weiteres herausgeben? Was ist überhaupt eine IP-Adresse? Wird mein Anschluss nun ständig überwacht? Wir werden Ihnen in den nächsten Tagen und Wochen eine Reihe von Urteilen vorstellen, die sich mit dieser Thematik befasst haben, um auf diese Weise Ihnen die Vorgehensweisen bei der Datenbeschaffung und die wichtigsten Entscheidungen rund um den Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG näher zu bringen. Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. So verfügt jeder Internetanschluss über eine sogenannte IP-Adresse. Diese IP-Adresse ist eine eindeutige Kennung, die für Dritte sichtbar ist. Die Mehrheit der Internetnutzer verfügt nicht über...

§ 97a II UrhG - Die sog. "100€-Deckelung" - Ein Fazitsog

Ist der § 97a UrhG in Filesharingkonstellationen anwendbar? – Es kommt darauf an! In unserer Artikelserie zum § 97a II UrhG und der darin geregelten „100,- Deckelung“ wurden Ihnen eine Reihe von Gerichtsentscheidungen vorgestellt. Den Beklagten wurde dabei regelmäßig eine Urheberechtsverletzung aufgrund der Teilnahme in einer so genannten Internet-Tauschbörse vorgeworfen. Konkret ging es um den Vorwurf, eine urheberechtlich geschütztes Werk wie einen Film oder Musikstück bzw. Musikalbum anderen Tauschbörsenteilnehmern zum Download angeboten zu haben. Neben Schadensersatzansprüchen wurde durch die Rechteinhaber dabei insbesondere auch Anwaltskosten über mehrere hundert Euro geltend gemacht. Neben der generellen Frage, ob der Betroffene Anschlussinhaber überhaupt für den geltend gemachten Urheberrechtsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann, kam dabei auch regelmäßig die Frage auf, ob im Falle einer Haftung die Anwaltskosten...

§ 97a II UrhG - Die sog. "100€-Deckelung" - AG München, Urteil vom 11.11.2009, Az.: 142 C 14130/09

Ebenfalls wurde in einer älteren Entscheidung des AG München (Urteil vom 11.11.2009, Az.: 142 C 14130/09) festgestellt, dass eine Anwendung des § 97a II UrhG nur bei Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung in Betracht kommt. In der Angelegenheit wurde dem Beklagten vorgeworfen das Hörbuch "Der Bohlenweg" von Dieter Bohlen über die Internet-Tauschbörse eDonkey zum Download angeboten zu haben. Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von Euro 1006,00 an den Kläger. Auch in dieser Entscheidung wird die Anwendbarkeit des § 97a II UrhG verneint. Das AG München nahm dazu wie folgt Stellung: "Eine Deckelung...

§ 97a II UrhG – Die sog. “100€-Deckelung” – LG Köln, Urteil vom 13.05.2009, Az.: 28 O 889/08

Bereits in einer älteren Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 13.05.2009, Az.: 28 O 889/08) wurde festgestellt, dass eine Anwendung des § 97a II UrhG nur bei Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung in Betracht kommt. In der vorliegenden Angelegenheit wurde der Beklagten vorgeworfen 964 Musikdateien im Internet zum Download angeboten zu haben. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Euro 5.832,40, da es als erwiesen angesehen hat, dass die Rechtsverletzung über den Internetanschluss begangen worden ist und die Beklagte ihren Prüfungspflichten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist. Zum § 97a II UrhG...

§ 97a II UrhG – Die sog. “100€-Deckelung” – AG Frankfurt 31 C 1514/09 – 10

In einer früheren Entscheidung vom 24.11.2009 hatte das AG Frankfurt (Az.: 31 C 1514/09 – 10) entgegen zwischenzeitlich anders lautender Entscheidungen die Anwendbarkeit des § 97a UrhG bei Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsenkonstellationen noch generell abgelehnt. Es läge nach Auffassung des Gerichts in diesen Fällen kein einfach gelagerter Fall vor. Dies sei jedenfalls nur dann der Fall, wenn der Rechtsverletzer ohne Schwierigkeiten ermittelt werden könnte. Während dies bei den gesetzlich geregelten Fällen anhand eines Impressums auf der Internetseite möglich sei, bedürfe eine Ermittlung des Rechtsverletzers in Filesharing-...

§ 97a II UrhG - Die sog. "100€-Deckelung" - LG Berlin Beschluss vom 03.03.2011 16 O 433/10

Mit Beschluss vom 03.03.2011 entschied das Landgericht Berlin (Az.: 16 O 433/10) über die Gewährung von Prozesskostenhilfe. In diesem Rahmen wurden die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Klage geprüft. Die Klägerin macht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend. Der Beklagten wurde vorgeworfen, dass sie den Film Der Achritekt im Rahmen eines sog. Filesharingprogramms öffentlich zugänglich gemacht habe. Auch in dieser Entscheidung wird die Anwendbarkeit des § 97a II UrhG, der sog. "100€-Deckelung", verneint. Ebenfalls beruft sich das LG Berlin darauf, dass es bereits an der unerheblichen Rechtsverletzung fehle....

§ 97a II UrhG - Die sog. "100€-Deckelung" - Urteil AG Frankfurt am Main Az.: 31 C 1684/09

Mit Urteil vom 16.10.2009 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 31 C 1684/09) den Beklagten verurteilt Euro 801,80 an den Kläger zu zahlen. Dem Prozess lag der Sachverhalt zugrunde, dass der Sohn des Beklagten am Wochenende zu Besuch war und unbemerkt vom Beklagten eine Internetverbindung aufbauen und die entsprechende Seite mit dem Filesharingprogramm aufrufen konnte. Hierzu bemerkt das AG Frankfurt: "Mit der Einrichtung eines Rechners mit Internetanschluss schafft der Inhaber eine Gefahrenquelle für deren Schutz er zu sorgen hat und deren unberechtigten Gebrauch er zu verantworten hat." In dem Urteil verneint das Amtsgericht...

Landgericht Köln verneint Anwendbarkeit des § 97a II UrhG bei Computerspiel

Das Landgericht Köln hat in einer neueren Entscheidung vom 10.01.2011 (vgl. LG Köln, Entscheidung vom 10.01.2011, Az.: 28 O 421/10) im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrages abermals das Bestehen einer unerheblichen Rechtsverletzung im Sinne des § 97a Abs. 2 UrhG verneint. Die Klägerin machte Unterlassungsansprüche sowie Rechtsanwaltskosten gegen den Anschlussinhaber aufgrund der unberechtigten Zugänglichmachung des Computerspiels „B“ in einem Peer-to-Peer-Netzwerk geltend. Der beklagte Anschlussinhaber beantragte daraufhin Prozesskostenhilfe, die mangels Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverteidigung zurückgewiesen...

Beschluss des OLG Köln: Offensichtliche Rechtsverletzung bei erheblichen Zweifeln an einer zutreffenden Ermittlung der IP-Adress

Nach einem jüngst ergangenen Beschluss des OLG Köln vom 10.02.2011 (AZ.: 6 W 5/11) ist bei begründeten Zweifeln an einer zuverlässigen IP-Adressermittlung das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung im Sinne § 101 UrhG zu verneinen. Folgender Sachverhalt lag diesem Beschluss zugrunde: Ein Rechteinhaber hatte, gestützt auf Rechte an einem Filmwerk, den Erlass einer Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 beim Landgericht Köln gegen einen Internetprovider erwirkt. Die geltend gemachte Auskunft bezog sich auf 33 IP-Adressen, über die im Rahmen einer Filesharing- Tauschbörse im Zeitraum vom 12.06.2010 bis zum 16.06.2010...

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