Jobcenter Neukölln

Berliner Polizei braucht keine positive Presse

Mit Stellungnahme vom 08.04.2009 stellt sich die Berliner Polizei auf die Seite der unrechtmäßig handelnden Jobcenter Berlins, wenn es um die Umsetzung von Sozialgerichtsbeschlüssen geht, die dem Bürger Leistungsgewährungen zusichern. Diese werden von den Jobcentern generell nicht ernst genommen, obgleich hier einstweilige Rechtsschutzbegehren positiv für die Antragsteller beschieden werden. Nunmehr schiebt die Berliner Polizei die ASOG-Berlin vor, um hier keinen Pfändungsschutz mehr leisten zu müssen. Da die Berliner Polizei in der Vergangenheit allerdings mehrfach positiv in der Presse, als echte Hilfeleister, gefeiert wurden,...

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