Berliner Polizei braucht keine positive Presse

Mit Stellungnahme vom 08.04.2009 stellt sich die Berliner Polizei auf die Seite der unrechtmäßig handelnden Jobcenter Berlins, wenn es um die Umsetzung von Sozialgerichtsbeschlüssen geht, die dem Bürger Leistungsgewährungen zusichern. Diese werden von den Jobcentern generell nicht ernst genommen, obgleich hier einstweilige Rechtsschutzbegehren positiv für die Antragsteller beschieden werden. Nunmehr schiebt die Berliner Polizei die ASOG-Berlin vor, um hier keinen Pfändungsschutz mehr leisten zu müssen. Da die Berliner Polizei in der Vergangenheit allerdings mehrfach positiv in der Presse, als echte Hilfeleister, gefeiert wurden, kann dies wohl nur als falsches Signal für weitere Willkürhandlungen der Jobcenter gewertet werden. Der Verweis in der offiziellen Stellungnahme auf "... die gesetzlich vorgesehenen Durchsetzungsmöglichkeiten..." ist besonders bitter, da alle gesetzlichen Möglichkeiten mit Erlass des Einstweiligen Rechtsschutzes bereits benutzt wurden. Die Durchsetzung dieses Beschlusses wird nun auf "normalem" Wege für den bedürftigen Bürger nicht mehr möglich sein, da sich die Jobcenter Berlins nicht an demokratische Spielregeln halten. Dass die Berliner Polizei allerdings keine Hilfestellung mehr bei der Pfändung gibt, mutet ebenfalls unrechtmäßig an, dies wird nun auf Anfrage hoffentlich durch die rechtswissenschaftlichen Abteilungen der Humboldt-Universität und der Freien Universität Berlin bewertet. Bis dahin sammelt die Berliner Polizei wohl lieber weiter Negativmeldungen.

Referenzen: Morgenpost 0.10.2007 „Pfändungsbeschluss gegen Jobcenter", & 16.01.2008 „Polizei befreit Baby aus Jugendamt", Wiso 10.11.2008 „Klageflut an den Sozialgerichten", www.vbmdu.de, www.soziales.en-a.de, www.berlinpresse.blogspot.com


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