Health Basics

Health Basics ++ Websites & Portale für Ärzte und Heilberufe: Gestaltungsfreiheit oder rechtliche Enge?

Health Basics ++ Ärztehomepages: Weite Gestaltungsfreiheit oder rechtlich enger Rahmen? Telemediengesetz: Das am 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz (TMG) gibt die rechtlichen Anforderungen für Homepages vor. Das TMG sieht beispielsweise ein Impressum und Datenschutzbestimmungen für jede Internetseite vor. Das TMG findet somit auch Anwendung bei Ärztehomepages. Berufsordnung der Ärzte: Die Berufsordnung der Ärzte (BOÄ) untersagt den Ärzten, berufswidrige sowie anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung auf ihren Homepages zu schalten. Erlaubt sind hingegen sachliche, berufsbezogene Informationen wie beispielsweise die Angabe von Titeln und Qualifikationen, bzw. Tätigkeitsschwerpunkte oder organisatorische Hinweise. Heilmittelwerbegesetz: Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Heilmittel, bzw. Heilverfahren regelt das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Dieses verbietet irreführende Werbung gleichsam...

Health Basics zum Apothekenmarkt in Schweden: Ein Vorbild für Deutschland?

Das Land zwischen Norwegen und Finnland ist der einzige europäische Staat, dessen Apotheken staatlich betrieben wurden. Genau wie in Nordkorea und auf Kuba. Vom Staatsmonopol zur Privatisierung 2006 entschied sich die Regierung, das staatliche Apotheken-Monopol aufzugeben und den Markt zu privatisieren. Als das Parlament diesem Vorhaben im April 2009 zu stimmte, befanden sich 916 öffentliche Apotheken in staatlicher Hand. Ziel der Privatisierung ist die bessere Versorgung der Patienten. Das Apothekennetz in Schweden ist sehr dünn; auf eine Apotheke kommen im Schnitt ca. 10.000 Kunden. Im Vergleich: Der europäische Durchschnitt liegt bei 5000 Kunden pro Apotheke. Vor kurzem verkaufte der schwedische Staat nun die Apotheken an folgende Investoren: * 200 Apotheken erwarb Apotek Hjärtat. * 170 Filialen gingen an Kronans Droghandel Retail, ein Joint Venture des finnischen Pharmagroßhändlers Oriola-KD und der schwedischen Coop-Supermärkte. *...

juravendis Rechtsanwälte ++ Haftung für Affiliates: Der BGH hat entschieden - oder auch nicht

Affiliate-Programme sollen die Zugriffe auf Internetseiten erhöhen. Hierzu arbeiten Seitenbetreiber (Merchants) mit Betreibern anderer Internetseiten (Affiliates) zusammen, die gegen Provision oder eine andere Form der Vergütung Links zur Internetseite des Merchants einrichten und gegebenenfalls auch andere Werbemaßnahmen für ihn ergreifen. Aus rechtlicher Sicht stellt sich insbesondere die Frage, ob Merchants für Rechtsverstöße, die Affiliates auf ihren Seiten begehen, zur Haftung gezogen werden können. Bisher war die Haftungsfrage beim Affiliate-Marketing in der Rechtsprechung umstritten. Das Landgericht Hamburg entschied beispielsweise, dass der Merchant für die Rechtsverletzungen von Affiliates grundsätzlich nicht haftet. Dem gegenüber kam das Landgericht Köln zu dem Ergebnis, dass ein Merchant sogar für Verstöße seiner Affiliates auf Webseiten haftet, die nicht Gegenstand des Partnerprogramms sind. Ähnlich entschieden die Gerichte...

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