Gemeinschaftsmarke

Benutzung einer deutschen Marke in der Schweiz nicht rechtserhaltend bei Widerspruch gegen eine Gemeinschaftsmarke

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) verneint die Anwendbarkeit des Deutsch-Schweizerischen Abkommens betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz (Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 12. Juli 2012 (T-170/11). Eingetragene Marken unterliegen grundsätzlich einem Benutzungszwang. Wer seine Marke nicht oder nicht ausreichend verwendet, muss damit rechnen, dass Dritte im Wege einer Löschungsklage gegen seine Marke vorgehen. Auch wer Rechte aus seiner Marke geltend macht, muss auf eine entsprechende Einrede des Gegners hin nachweisen, dass er diese Marke in dem Gebiet, in welchem die Marke Schutz gewährt, tatsächlich benutzt. Hierdurch soll eine Geltendmachung bloßer Scheinrechte verhindert und das Markenregister "sauber" gehalten werden. Eine Ausnahme bildet die sog. "Benutzungsschonfrist", welche die ersten fünf Jahre nach der Eintragung der Marke umfasst und in der die Benutzung nicht nachgewiesen werden...

Mehr Marktpräsenz, weniger Kosten: EU-Lizenzmarke Wellnest stärkt Öko-Anbieter der Bau- und Wohnbranche

Die sofort europaweit nutzbare Lizenzmarke Wellnest bringt Anbieter giftfreier Angebote in allen Bau- und Wohnbereichen unter einen Hut. Lizenznehmer können einen Großteil ihrer Marketing- und Vertriebsprobleme vergessen und sofort von einer wesentlich stärkeren Marktposition aus agieren – mit weniger Fixkosten und ohne Einschränkung ihrer Selbständigkeit. Nach Ansicht von Wellnest-Initiator Hans Haenel ist der Marktanteil giftfreier Bau- und Wohnprodukte noch immer viel zu niedrig, "weil viele kleinere Anbieter ihr Potential im ansteigenden Öko-Boom nicht richtig ausschöpfen können. Hauptproblem ist oft das fehlende Geld für wirkungsvolle Marketingstrategien oder mangelndes Know-how im Vermarktungsbereich. So mancher muß auf Exporte verzichten, weil sein Markenname im Ausland schon von anderen Unternehmen benutzt wird. Und in manchen Fällen ist die Vertriebsstruktur so ungünstig, daß beim Verlust eines einzigen Handelspartners alles...

Neues Urteil zu Warenformmarken - Form eines Lautsprechers

Mit Urteil vom 6. Oktober 2011 (Rechtssache T 508/08) entschied das Europäische Gericht erster Instanz (EuG), dass die Form eines Lautsprechers des Herstellers Bang & Olufsen nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann. Das Gericht ist in dem vorliegenden Fall (Volltext) der Auffassung, einer Eintragung stehe das absolute Schutzhindernis des Art. 7 Abs. 1 e iii) der Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) entgegen, wonach die Form einer Ware nicht als Marke eingetragen werden darf, sofern die Form der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Das Gericht gesteht der Vorschrift, welche in identischer Form auch im deutschen Markengesetz verankert ist, offensichtlich einen breiteren Anwendungsbereich zu, als die deutsche Rechtsprechung dies bislang tut. Grundsätzlich kann die Form einer Ware markenrechtlich geschützt werden. Um jedoch unbillige Monopolisierungen von Warenformen zu unterbinden, nennt das Gesetz bestimmte Ausschlussgründe. Am...

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