GBU

TÜV Rheinland erstellt Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsmedizinische Dienste ermitteln geeignete Schutzmaßnahmen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zu Gefährdungsbeurteilungen, um Mitarbeitende zu schützen. Die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH führt diese wichtigen Beurteilungen durch. Eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) muss in jedem Unternehmen vorhanden sein. Hintergrund ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitgebende sind demnach in der Pflicht zu ermitteln, welche Gefährdungen für die Beschäftigten mit der Arbeit verbunden sind. Die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH führt solche Gefährdungsbeurteilungen durch und unterstützt Unternehmen dabei, die erforderlichen Maßnahmen für den Arbeitsschutz abzuleiten. Durch das ArbSchG wurde dem Wunsch der Wirtschaft entsprochen, Vorgaben für den Arbeitsschutz flexibel und passend zum jeweiligen Unternehmen umsetzen zu können. Durch die Deregulierung der Arbeitsschutzvorgaben auf EU-Ebene erhielten Betriebe neue Freiheiten. So wurden viele vorgeschriebene Schutzmaßnahmen...

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