Fondsbegriff des KAGB

Das Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften KAGG ist das Fondsgesetzbuch für alle Wertpapierfonds und wertpapierfreie Fonds

Der Fondsbegriff des KAGB wird durch das sogen. „Investmentvermögen“ im § 1 KAGB materiell bestimmt, so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de . Unter dem Fondsbegriff ist nunmehr ( typisches Juristendeutsch ) „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger anzulegen bzw. zu investieren“. Operativ tätige Unternehmen mit einer offenen Investitionsstrategie außerhalb des Finanzsektors, deren Hauptzweck nicht das Geldeinsammeln am Kapitalmarkt ist, sind somit keine Fonds im Sinne des KAGB und bilden deshalb auch kein Fonds- bzw. Investmentvermögen. Sie sind vom KAGB ausgenommen und bedürfen keiner BaFin-Erlaubnis. Durch die Neuregelung wurden nun alle Fonds, ob Publikumsfonds oder Spezialfonds, Wertpapierfonds oder Privatfonds einem einheitlichen Regelwerk unterstellt. Vor der letzten Lesung...

Unternehmen als AIF-Fonds sind nach dem Kapitalanlagegesetzbuch registrierungspflichtig bei der BaFin - von Dr. jur.Horst Werner

Bei einem geplanten Private Placement ist zuerst zu prüfen, ob das Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) mit einer Registrierung bei der BaFin einschlägig ist. Wer sich also über die kapitalmarktorientierte Finanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) öffentlich Kapital von privaten Anlegern beschaffen möchte , muss heute zunächst eruieren, ob sein Unternehmen einen bei der BaFin erlaubnispflichtigen AIF-Fonds darstellt und/oder anzeigepflichtig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) ist. Bei einem Verstoß kann die Kapitalbeschaffung untersagt werden. Im Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) sind nicht nur die klassischen Investmentfonds, die in Wertpapiere und börsennotierte Finanzinstrumente investieren, als OGAW-Fonds ( Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere ) geregelt, sondern auch die nicht operativ tätigen Unternehmen, die in nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen als Sachwerte ( wie Immobilien,...

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