erlaubnispflichtigen AIF-Fonds
03.06.2020: Wirtschaft | AIF-Fonds | Dr. jur. Horst Werner | Dr. Werner Financial Service AG | erlaubnispflichtigen AIF-Fonds | Fondsbegriff des KAGB | Investmentvermögen im § 1 KAGB | Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) | kapitalmarktorientierte Finanzierung | staatliche Aufsicht der BaFin
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mi, 2020-06-03 15:08.
Unternehmen als AIF-Fonds sind nach dem Kapitalanlagegesetzbuch registrierungspflichtig bei der BaFin - von Dr. jur.Horst Werner
Bei einem geplanten Private Placement ist zuerst zu prüfen, ob das Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) mit einer Registrierung bei der BaFin einschlägig ist. Wer sich also über die kapitalmarktorientierte Finanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) öffentlich Kapital von privaten Anlegern beschaffen möchte , muss heute zunächst eruieren, ob sein Unternehmen einen bei der BaFin erlaubnispflichtigen AIF-Fonds darstellt und/oder anzeigepflichtig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) ist. Bei einem Verstoß kann die Kapitalbeschaffung untersagt werden. Im Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) sind nicht nur die klassischen Investmentfonds, die in Wertpapiere und börsennotierte Finanzinstrumente investieren, als OGAW-Fonds ( Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere ) geregelt, sondern auch die nicht operativ tätigen Unternehmen, die in nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen als Sachwerte ( wie Immobilien,...
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