Wertpapierfonds

Das Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften KAGG ist das Fondsgesetzbuch für alle Wertpapierfonds und wertpapierfreie Fonds

Der Fondsbegriff des KAGB wird durch das sogen. „Investmentvermögen“ im § 1 KAGB materiell bestimmt, so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de . Unter dem Fondsbegriff ist nunmehr ( typisches Juristendeutsch ) „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger anzulegen bzw. zu investieren“. Operativ tätige Unternehmen mit einer offenen Investitionsstrategie außerhalb des Finanzsektors, deren Hauptzweck nicht das Geldeinsammeln am Kapitalmarkt ist, sind somit keine Fonds im Sinne des KAGB und bilden deshalb auch kein Fonds- bzw. Investmentvermögen. Sie sind vom KAGB ausgenommen und bedürfen keiner BaFin-Erlaubnis. Durch die Neuregelung wurden nun alle Fonds, ob Publikumsfonds oder Spezialfonds, Wertpapierfonds oder Privatfonds einem einheitlichen Regelwerk unterstellt. Vor der letzten Lesung...

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