AIF-Fonds

Anzeigepflichten gem. KAGB von Kapitalverwaltungsges. (KVG) unter € 100 Mio. u. im Vertrieb bei der BaFin - von Dr. jur. Werner

Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) über Investmentfonds ( OGAW – Investition in Wertpapiere ) und den sogen. AIF-Fonds ( Investition in wertpapierfreie Vermögensanlagen ) – so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de – erhielt im Jahr 2013 die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmentfonds mit insolvenzgeschütztem Sondervermögen ( früher bezeichnet als Kapitalanlagegesellschaften ) und für die bisherigen freien Fonds ein einheitlich geltendes Fondsgesetz als Ersatz für das alte Investmentgesetz. Von besonderem Interesse dieses, seit dem 22. Juli 2013 geltenden Gesetzes ist der Anwendungsbereich und welche kapitalmarktorientierten Vermögenseinheiten diesem KAGB mit Zulassungspflicht unterstehen. Der Fondsbegriff des KAGB wird durch das sogen. “Investmentvermögen” im § 1 KAGB materiell bestimmt. Unter dem Fondsbegriff ist nunmehr „jeder Organismus für gemeinsame...

Gewinnpooling von Direktinvestments-Sachanlagen können beim Emittenten einen AIF-Fonds darstellen - von Dr. jur. Horst Werner

Ein Direktinvestmentvertrag ist kapitalmarktrechtlich gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz immer dann unbedenklich, wenn der Erwerbsvertrag über den Investmentgegenstand keine Rückzahlung bzw. keinen Rückerwerb des jeweiligen Wirtschaftsguts ( Sachkapitals ) vorsieht. Wenn jedoch die Gegenstände bei einem Unternehmen zur Gewinnerzielung gepoolt werden, könnte der Poolvertrag durch das Gewinnpooling einen AIF-Fonds darstellen, der gemäß § 1 ff. Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) genehmigungspflichtig durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) oder bei der BaFin zumindest registrierungspflichtig wäre. Beim Gewinnpooling werden alle Einkünfte aus einem Poolvertrag in einen "Topf" geworfen, aus dem vorab die Fest- und die Betriebskosten von dem Emissionsunternehmen entnommen werden. Der Rest wird anschließend anteilig, in der Regel zu gleichen Teilen, zwischen den Sachkapital-Einlegern aufgeteilt. Das...

Finanzprodukte von privaten, bankenunabhängigen Unternehmen mit Habenzinsen und hohen Renditen - von Dr. jur. Horst Werner

Kapitalanlagen in Form von wertpapierfreien Vermögensanlagen ( siehe Vermögensanlagengesetz ) können außerhalb der Banken als private Finanzprodukte mit guten Zinsen und realistischen Renditen erworben werden, berichtet Dr. jur. Horst Werner ( www.anleger-beteiligungen.de ). So können potentielle Anleger sich beispielsweise als Kommanditist an einer Kommanditgesellschaft ( KG als AIF-Fonds oder auch als Wertpapier-Fonds gemäß KAGB ) beteiligen, aber auch Anteile an Treuhandvermögen sowie zum anderen Genussrechte oder stille Beteiligungen, partiarische Darlehen, Namensschuldverschreibungen erwerben; Nachrangdarlehen und Direktinvestments gehören ebenfalls dazu. Ferner können Investoren auch grundschuldbesicherte Darlehen als Kapitalanlagen mit besicherten Geldern zeichnen. Vermögensanlagen sind nicht in Wertpapieren verbrieft und auch nicht in der Form von Anteilen an einem Investmentvermögen gemäß Kapitalanlagegesetzbuch ausgestaltet....

Zum Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuchs ( KAGB ) als Fondsgesetz für die AIF-Fonds und die Wertpapier-OGAW-Fonds

Durch das KAGB wird z.B. das frühere "Investmentgesetz" abgelöst und insbesondere werden auch die gesetzlichen Regeln für private, außerbörsliche Fonds vom freien Kapitalmarkt, also für die klassischen geschlossenen Fonds wie die Immobilien-, Film- oder Schifffonds gesetzlich mit Zulassungsauflagen durch die Bankenaufsicht geregelt, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanz9ierung-ohne-bank.de ) . Im Kapitalanlagegesetzbuch wird die Kommanditgesellschaft erstmals als neue Investmentfonds-Rechtsform zugelassen und dem klassischen Fondskonstrukt am freien Kapitalmarkt - der Fonds GmbH & Co KG - Rechnung getragen. Damit werden auch alle...

Unternehmen als AIF-Fonds sind nach dem Kapitalanlagegesetzbuch registrierungspflichtig bei der BaFin - von Dr. jur.Horst Werner

Bei einem geplanten Private Placement ist zuerst zu prüfen, ob das Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) mit einer Registrierung bei der BaFin einschlägig ist. Wer sich also über die kapitalmarktorientierte Finanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) öffentlich Kapital von privaten Anlegern beschaffen möchte , muss heute zunächst eruieren, ob sein Unternehmen einen bei der BaFin erlaubnispflichtigen AIF-Fonds darstellt und/oder anzeigepflichtig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) ist. Bei einem Verstoß kann die Kapitalbeschaffung untersagt werden. Im Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) sind nicht nur...

Das erste Prüfungsfeld der BaFin (KAGB) sind die Unternehmenstätigkeiten und die Auswahl der zu platzierenden Finanzinstrumente

Die Unternehmenstätigkeit und der Unternehmensgegenstand sind bei öffentlichen Platzierungen zur Kapitalbeschaffung immer das erste Prüfungsfeld der BaFin nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ), so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Deshalb ist hier z.B. bei der Gründung eines Unternehmens und auch später vor der Kapitalbeschaffung durch öffentliche Angebote am Kapitalmarkt besondere Aufmerksamkeit geboten. Eventuell ist auch der Unternehmensgegenstand in einem „alten“ Gesellschaftsvertrag anzupassen, um nicht in die „Fallen des KAGB“ zu geraten. Ein BaFin-zulassungsfreies Unternehmen, welches vom Kapitalanlagegesetzbuch...

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