Finanzierungskapital

Finanzierung von Bauträgern: Statt später über MaBV besser mit privatem grundschuldbesicherten Darlehenskapital von Privat

Bauträger können grundschuldbesicherte Privatdarlehen von Anlegern über den Beteiligungsmarkt für den Ankauf von Immobilien nutzen und müssen nicht über die Makler- u. BauträgerVO ( MaBV ) gehen, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de. Bauträger können BaFin-prospektfreie grundbuchgesicherte Anleger-Darlehen gerade auch zur Kapitalbeschaffung für den Ankauf von Immobilien einsetzen. Grundschuldbesicherte Kapitalanlagen können also auch vor dem Erwerb ( und somit zum Zwecke der Finanzerung ) von Immobilien als zukünftig „besicherte Kapitalanlagen“ angeboten und platziert werden. Der Bauträger muss also nicht nach der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV) erst einen bestimmten Bautenstand und eine notarielle Teilungserklärung abwarten, eher er die ersten Gelder von Kaufinteressenten bekommt. Er kann schon vorher mit einer geplanten Eigentümergrundschuld und deren Teilabtretung an potentielle Kapitalgeber entsprechendes...

Privatkredit als Nachrangdarlehen unbegrenzt u. ohne Prospektpflicht zur Finanzierung von Unternehmen- von Dr. Horst S. Werner

Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsabrede können nach Dr. Horst Siegfried Werner aus Göttingen als Kapitalanlage modellhaft zur unbegrenzten Kapitalaufnahme ( ausführlich auf www.finanzierung-ohne-bank.de ) am privaten Finanzierungsmarkt ohne Prospektpflicht angeboten werden. Das Rangrücktritts-Darlehen ist das einzige Finanzierungsinstrument, das keiner Verkaufsprospektpflicht unterliegt. Unternehmen können also unbegrenzt von Privatpersonen Kreditkapital bzw. Nachrangdarlehens-Kapital aufnehmen, ohne einen genehmigten BaFin-Prospekt dafür haben zu müssen. Das Nachrangdarlehen hat bilanziell eine eigenkapitalnahe Bedeutung ( = wirtschaftliches Eigenkapital ), da es zur Vermeidung der Überschuldung im Rang hinter den Forderungen aller übrigen Bankkredite oder anderer Verbindlichkeiten steht. Dadurch verbessert sich die Haftungs-Kapitalstruktur und somit die Bonität des Unternehmens. Auch kleinen und mittleren Unternehmen,...

Venture Capital und Private Equity als Finanzierungskapital für ertragsstarke Unternehmen - von Dr. Horst Siegfried Werner

Das Venture Capital und das Private Equity führt, so der Finanzierungsfachmann Dr. Horst Siegfried Werner, zu einer offenen Gesellschaftsbeteiligung als Miteigentümer und/ oder in Mischformbeteiligungen des Venture-Capital-Kapitalgeber oder des Private Equity-Gebers mit risikobehaftetem Beteiligungskapital an dem Zielunternehmen. Eine feste Begriffsbestimmung des eher indifferenten Venture Capitals gibt es jedoch nicht. Nach den Marktüblichkeiten dient Venture Capital der Finanzierung insbesondere von technologiebasierten Unternehmen in deren Aufbau- und frühen Wachstumsphasen. Venture Capital - auch Wagniskapital genannt – ist somit risikobehaftetes Beteiligungskapital, das ein Venture-Capitalist oder ein Venture-Capital-Fonds zur Finanzierung von noch nicht etablierten, riskanten Geschäftsmodellen zur Verfügung stellt. Das Venture Capital kann auch in einer Mischform teilweise Gesellschaftskapital, Mezzanine-Kapital oder zusätzliche Gesellschafterdarlehen...

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