Venture Capital und Private Equity als Finanzierungskapital für ertragsstarke Unternehmen - von Dr. Horst Siegfried Werner

Das Venture Capital und das Private Equity führt, so der Finanzierungsfachmann Dr. Horst Siegfried Werner, zu einer offenen Gesellschaftsbeteiligung als Miteigentümer und/ oder in Mischformbeteiligungen des Venture-Capital-Kapitalgeber oder des Private Equity-Gebers mit risikobehaftetem Beteiligungskapital an dem Zielunternehmen. Eine feste Begriffsbestimmung des eher indifferenten Venture Capitals gibt es jedoch nicht. Nach den Marktüblichkeiten dient Venture Capital der Finanzierung insbesondere von technologiebasierten Unternehmen in deren Aufbau- und frühen Wachstumsphasen. Venture Capital - auch Wagniskapital genannt – ist somit risikobehaftetes Beteiligungskapital, das ein Venture-Capitalist oder ein Venture-Capital-Fonds zur Finanzierung von noch nicht etablierten, riskanten Geschäftsmodellen zur Verfügung stellt. Das Venture Capital kann auch in einer Mischform teilweise Gesellschaftskapital, Mezzanine-Kapital oder zusätzliche Gesellschafterdarlehen enthalten. Venture-Capital wird eingesetzt bei besonders wachstumsträchtigen Unternehmen mit einem meist technologischen Geschäfts-Hintergrund. Venture-Capital wird von Wagniskapitalgebern meist zu Early-Stage-Finanzierungen ( = Frühphasen-Finanzierung ) - aber weniger als seed-capital zu Gründungsfinanzierungen - eingesetzt, um z.B. innovative Produkte markttechnisch durchzusetzen und die Hoffnung auf einen "Blockbuster" als aussergewöhnlich erfolgreiches Produkt zu haben.

Dem hohen unternehmerischen Risiko des Venture-Capitalisten steht seine überdurchschnittliche Gewinnchance beim Verkauf seiner Beteiligung gegenüber, wenn sich das Unternehmen vollends am Markt etabliert hat. Nicht selten wird aufgrund der Exitstrategie der Venture-Capital-Gesellschaft der Verkauf der Anteile über einen Börsengang im Rahmen eines Going Publics vollzogen. Beispiele für höchst erfolgreiche Venture-Capital-Finanzierungen waren die ersten Beteiligungsgelder für Microsoft und Google. Bei diesen Unternehmen haben die Venture-Capitalisten mehrere Tausend-Prozent an Gewinnen im Verhältnis zum investierten Kapital realisiert. Venture Capital wird also zu einer Früh-Phasen-Beteiligung eingesetzt, um das Eigenkapital eines jungen, dynamischen Technik-Unternehmens für Investitionsfinanzierungen zu stärken.

Der Beteiligungsvertrags-Fachmann Dr. Horst Siegfried Werner ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) sieht Unterscheidungsmerkmale zwischen Venture-Capital-Finanzierungen und einer anders gelagerten Mezzanine-Finanzierung darin, daß der Venture-Capitalist neben der offenen Stimmrechtsbeteiligung regelmäßig die Sperminorität im Unternehmen wünscht ( also 25% vom Unternehmen plus 1 Stimme ) und Einfluß auf das operative Geschäft ausüben möchte. Auf diese Weise können wesentliche Beschlüsse im Unternehmen nicht gegen den Venture-Capitalisten gefaßt werden. Der Venture-Capital-Geber möchte zudem grundsätzlich bei seinem späteren Ausscheiden aus dem Unternehmen, beim Exit - also dem Verkauf seines Anteils nach ca. 3 - 7 Jahren - eine sogen. Mitverkaufsverpflichtung vom Unternehmer erhalten, damit er bei seinem Ausstieg als "Equity-Kicker" den "Paketzuschlag" ( die gesamten Unternehmensanteile werden dabei höher bewertet, als ein kleiner, einflußloser Gesellschaftsanteil ) erzielen kann. Eine solche Mitverkaufsverpflichtung beinhaltet, dass der Unternehmer bei einem entsprechenden Übernahmeangebot durch einen Dritten seine eigenen Gesellschaftsanteile mit veräußern muß. Damit will der Venture-Capitalist seinen gestiegenen Share-holder-value, also den anteiligen Firmenwert-Zuwachs als Gewinn bzw. Profit plus Paketzuschlag realisieren.

Das Venture Capital ist als ausserbörsliches Kapital dem "Private Equity Kapital" sehr verwandt. Der Begriffsteil „Equity“ macht deutlich, dass es sich um die Bereitstellung von Eigenkapital handelt. Der Begriffsteil „Private“ zeigt, dass dies außerhalb der Börse geschieht. Private Equity bezeichnet somit ganz allgemein jede Form der Bereitstellung von ausserbörslichem Eigenkapital für Unternehmen durch externe, d.h. außerhalb des bisherigen Gesellschafterkreises stehende Dritte. Im Gegensatz hierzu meint „Public Equity“ die Kapitalbeschaffung über die Börsen. Anders als das Venture Capital ist das Private Equity-Kapital regelmäßig nicht auf Technik-Unternehmen beschränkt. Private Equity-Gesellschaften sind auch eher auf die Übernahme ganzer Unternehmen z.B. zur Restrukturierung oder zur Aufteilung in mehrere Untenrehmen focussiert.

Mezzaninekapital dient als Risikokapital ebenfalls der Beteiligung an Unternehmen, aber nur an deren Gewinnen und Verlusten und ohne Teilhabe am Firmenwertzuwachs. Mezzanine-Finanzierungen werden in allen Lebensphasen eines Unternehmens eingesetzt. Es kann also auch als Gründungsfinanzierung verwandt werden. Aber auch ältere Unternehmen wie Bertelsmann ( RTL ) oder die Deutsche Bank nehmen Mezzanine-Kapital auf. Mezzanine-Kapitalgeber sind immer stimmrechtslos und erhalten keinen Eigentumsanteil am Unternehmen ( siehe ). Mezzanine-Kapital wird grundsätzlich nominal zu 100% des Nennwerts eingezahlt und auch nominal zu 100 % ohne Geschäftswertsteigerung zurückgeführt. Das Risiko des Mezzanine-Kapitalgebers wird geringer eingeschätzt als das des Venture-Capitalisten. Dr. jur. Horst Siegfried Werner berät unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de kostenlos über alle Facetten und Auswirkungen einer Venture-Capital-Beteiligung, so dass der Unternehmer weiß, was auf ihn zukommt.