Direktinvestments

Kapitalbeschaffungs-Workshop am 21. 09. 2017 zur bankenfreien Unternehmensfinanzierung von privaten Investoren

Finanzierungs-Workshop zur praktischen Umsetzung der bankenfreien Finanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) am 21. Sept. 2017: In Göttingen findet das Finanzierungsseminar über die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung für Unternehmen erneut zum Vorzugspreis von nur Euro 199,- mit dem Kapitalmarkt-Praktiker Dr. jur. Horst Werner statt. Kapitalmarktorientierte Unternehmensfinanzierungen mit privaten Nachrangdarlehen, Nachrangkapital als Eigenkapital ohne Einflussrechte, Beteiligungskapital oder Fondskapital von privaten Kapitalgebern – alles ohne Bankverschuldung; ausführlich dargestellt und erläutert im (Eigen-)Kapitalbeschaffungs-Seminar am 21. Sept. 2017 mit der Dr. Werner Financial Service AG in Göttingen – insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen. Wir informieren Sie ausführlich über alle Wege zu Finanzierungen mit Investorenkapital (ohne Bankenstress) und zusätzlichem Wachstumskapital sowie über stimmrechtsloses...

Abgrenzung von Direktinvestments nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG als Finanzinstrumente zu bloßen Kaufverträgen

Die Unterscheidung von Direktinvestments nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz - so Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de - als prospektpflichtige Finanzinstrumente zu bloßen Kaufverträgen ohne Zinsversprechen und Rückzahlung ist von wesentlicher Bedeutung für den freien Kapitalmarkt. Nach dem neuen seit Juli 2015 in Kraft getretenen Kleinanlagerschutzgesetz sind Vermögensanlagen nur solche öffentlich angebotenen Wirtschaftsgüter, die kumulativ einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung bzw. einen auf Barausgleich gerichteten Anspruch gewähren. Tatbestandsvoraussetzung sind also 1. Die Gewährung eines Verzinsungsanspruchs und 2. Rückzahlung des Kapitals für den Rückerwerb des Wirtschaftsgutes. Beide Voraussetzungen müssen vorliegen. Ein „Zinsanspruch“ ist die vertragliche Gegenleistung für eine darlehensweise, zeitlich begrenzte Kapitalüberlassung. Ein "Zinsversprechen" von einem Initiator liegt deshalb...

Zehn Finanzinstrumente gemäss dem Vermögensanlagengesetz n.F. und dem WpPG die prospekt- und BaFin-frei platziert werden können

Auch nach dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz kann Kapital von Privat an Privat, so Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de , über ein öffentliches Angebot prospektfrei ohne Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz außerhalb der Banken (nur) als Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, als grundschuldbesichertes Darlehen, als partiarisches Darlehen, als Direktinvestment, als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital, als qualifiziertes Nachrangkapital oder als Anleihekapital oder als offene Gesellschaftsbeteiligung ( z.B. als Kommanditkapital, Aktienkapital etc. ) begeben werden. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten. Grundsätzlich ist zwar für die öffentliche Kapitalbeschaffung eine Bankenaufsichtsgenehmigung der BaFin in Frankfurt/Main - Abteilung Wertpapieraufsicht - mit einem Kapitalmarktprospekt...

Direktinvestments in Sachgüter können BaFin-frei u. prospektfrei außerhalb des VermAnlG und des § 34 f GewO liegen

Direkt-Investments in Wirtschaftsgüter können BaFin-frei außerhalb des Vermögensanlagengesetzes, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und des § 34 f GewO liegen. Direktinvestments in Sachanlagen mit Ansprüchen auf Verzinsung und Rückerwerbsverpflichtung fallen zwar prinzipiell unter die Neufassung des Vermögensanlagengesetzes mit der Generalklausel in § 1 Abs. 2 Nr. 7 - geändert durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 10. Juli 2015. Über diese neue Generalklausel in § 1 Abs. 2 Nr. 7 des Vermögensanlagengesetztes n.F. wurden bestimmte Arten von Direkt-Investments als wirtschaftlich mit den Nr. 1 - 6 vergleichbaren...

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