Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

Petition für Selbstbestimmung am Lebensende

Aufruf der DGHS findet zahlreiche Unterstützer Bereits in den ersten Tagen findet eine Petition der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. zahlreiche Unterstützer. In den kommenden Wochen kann der Aufruf gezeichnet werden. Er lautet: "Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende." Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen. Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher - bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter - vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes." Wie...

DGHS-Mahnwache "Mein Ende gehört mir!"

Patientenschutzorganisation appelliert am World Right to Die Day an den Bundestag Anlässlich des im Jahr 2008 in Frankreich ins Leben gerufenen World Right to Die Day (WRtDD) hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. als wichtigste und größte deutsche Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation in Berlin öffentlich auf das Thema Selbstbestimmung bis zum Lebensende aufmerksam gemacht. In Redebeiträgen von Beppo Küster (ehem. TV-Entertainer), Philipp Möller (Buchautor und Sprecher des Zentralrats der Konfessionsfreien) und Ursula Bonnekoh, Mitglied des DGHS-Präsidiums, wurde bei der Mahnwache deutlich, dass der Umgang mit ärztlichen Freitodbe-gleitungen in Deutschland längst gelebter Alltag ist. Die Teilnehmenden, unter ihnen viele Vereinsmitglieder, bauten aus einzelnen Buchstaben gut sichtbar den zentralen Satz: "Mein Ende gehört mir!" Die DGHS appellierte bei der Veranstaltung an den neu gewählten Bundestag,...

Frühzeitig eine Patientenverfügung abfassen!

DGHS weist anlässlich TV-Ausstrahlung auf Vorsorge (Notfall-Ausweis) hin Aus Anlass der Ausstrahlung des ZDF-Fernsehfilms "Bring mich nach Hause" (Montag, 25.10.2021, 20.15 Uhr) weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. darauf hin, dass Mediziner bei einer Behandlung nicht einwilligungsfähiger Menschen, z. B. bei Wachkoma, auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung dem mutmaßlichen Willen des Patienten verpflichtet sind. "Es müsste sich längst herumgesprochen haben, dass Ärztinnen und Ärzte eine Behandlung nicht weiterführen dürfen, wenn der Betroffene damit nicht einverstanden wäre. Selbst wenn Notärzte zunächst wiederbeleben, muss zeitnah gemeinsam mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten geprüft werden, ob eine längerfristige Beatmung angezeigt ist. Falls nein, muss die Beatmung zügig beendet werden, selbst wenn dafür ein aktives Tun wie das Ausschalten einer entsprechenden Maschine nötig...

"Das Damoklesschwert ist beseitigt"

DGHS begrüßt Beschlüsse des Ärztetages zur Suizidhilfe, mahnt aber von der Politik weitere Maßnahmen an Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt, dass der 124. Deutsche Ärztetag, der am 4./5. Mai 2021 online stattfand, eine wichtige Änderung in der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) mit überwältigender Mehrheit von 200 der 216 abgegebenen Stimmen beschlossen hat. Im § 16 wird der umstrittene Satz "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" gestrichen. Die MBO-Ä hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter, wird aber in der Regel in die Berufsordnungen der Landesärztekammern...

Sterbewillige brauchen Ansprechpartner

DGHS sieht nach der Orientierungsdebatte im Bundestag einen klaren Auftrag an die Ärzteschaft RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V., äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Professor Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte "keine zu zentrale Rolle" (Prof. Reinhardt im "Spiegel" vom 24.4.2021) bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es, so Roßbruch, unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten ohne Strafandrohung und der Gefahr berufsrechtlicher Sanktionen möglich sein muss,...

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