Designrecht

Der Brexit und seine rechtlichen Folgen für Unternehmen

Am 31.01.2020 wird Großbritannien aus der EU ausscheiden. Unternehmen mit Sitz oder Niederlassungen in Großbritannien oder mit Geschäftsbeziehungen zu britischen Unternehmen müssen sich auf rechtliche Konsequenzen in vielen Bereichen einstellen. Einige dieser Rechtsbereiche stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor. Marken- und Designrecht Im Bereich des Marken- und Designrechts sollten Inhaber von Marken und Designs wissen, dass nach dem Brexit EU-Marken und EU-Designs voraussichtlich keinen Schutz im Vereinigten Königreich mehr besitzen werden. Nach Angaben des Britischen Markenamts werden am Tag des Brexits jedoch vergleichbare UK-Marken bzw. vergleichbare UK-Designs automatisch und ohne zusätzliche Kosten für alle Rechteinhaber mit entsprechenden bereits registrierten EU-Schutzrechten unter Aufrechterhaltung ihres Zeitrangs geschaffen werden. Es wird aber wohl auch die Möglichkeit geben, auf diesen neu geschaffenen Schutz in Großbritannien...

Niederlage für Porsche in Designrechtsstreit

Mit Urteil vom 6. Juni 2019 entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG), dass bestimmte eingetragene Designrechte, welche das Design des 911er Sportwagenklassikers schützen, nichtig sind und gab somit den Nichtigkeitsanträgen eines Modellbauherstellers statt. Ein Produktdesign kann Schutz als eingetragenes Designrecht genießen, wodurch der Inhaber gegen Nachahmungen seines Designs vorgehen kann. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt bis zu 25 Jahre. Schutzvoraussetzung ist allerdings, dass das Design im Zeitpunkt der Anmeldung neu ist und Eigenart aufweist. Insoweit ist das Designrecht mit dem Patentrecht vergleichbar. Der Gesamteindruck des neu angemeldeten Designs muss sich daher von dem Gesamteindruck anderer Designs unterscheiden, welche der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung zugänglich waren. Im konkreten Fall kam das EuG zu dem Ergebnis, dass sich die mit dem Nichtigkeitsantrag angegriffenen eingetragenen...

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