Schutzvoraussetzung

Niederlage für Porsche in Designrechtsstreit

Mit Urteil vom 6. Juni 2019 entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG), dass bestimmte eingetragene Designrechte, welche das Design des 911er Sportwagenklassikers schützen, nichtig sind und gab somit den Nichtigkeitsanträgen eines Modellbauherstellers statt. Ein Produktdesign kann Schutz als eingetragenes Designrecht genießen, wodurch der Inhaber gegen Nachahmungen seines Designs vorgehen kann. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt bis zu 25 Jahre. Schutzvoraussetzung ist allerdings, dass das Design im Zeitpunkt der Anmeldung neu ist und Eigenart aufweist. Insoweit ist das Designrecht mit dem Patentrecht vergleichbar. Der Gesamteindruck des neu angemeldeten Designs muss sich daher von dem Gesamteindruck anderer Designs unterscheiden, welche der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung zugänglich waren. Im konkreten Fall kam das EuG zu dem Ergebnis, dass sich die mit dem Nichtigkeitsantrag angegriffenen eingetragenen...

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