Beteiligungskapital-Beschaffung

Auch ohne teure BaFin-Prospekte können Vermögensanlagen in Millionenhöhe öffentlich platziert werden - v. Dr. jur. Horst Werner

Das Gesetz über Vermögensanlagen ( VermAnlG ) bietet zur Kapitalbeschaffung zahlreiche Bereichsausnahmen von der gesetzlichen Prospektpflicht, die nur unnötig teuer im fünfstelligen Eurobereich liegt, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). BaFin-Prospekte erfordern einen Umfang von einhundert (100) Seiten und mehr. Allein die Prospektbilligung durch die BaFin kostet deshalb zwischen 10.000 bis 20.000,- Euro und erfahrungsgemäß dauert die BaFin-Prüfung des bei der Kapitalmarktaufsicht eingereichten Prospekts zwischen 6 bis 12 Monaten - das ist die bürokratische Langsamkeit. Die Prospektpflicht zur öffentlichen Platzierung von Beteiligungsangeboten ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren...

Die bankenunabhängige Kapitalaufnahme von privaten Investoren ohne Prospektaufwand - von Dr. Horst Werner

Die Prospektpflicht zur öffentlichen Platzierung von Beteiligungsangeboten ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) ist insbesondere in „geringfügigen“ Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz – VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen ( auch Bagatellgrenzen genannt ) des Vermögensanlagengesetzes stellen u.a. dabei auf die „Anzahl der Anteile“ ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig neun verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile,...

Die prospektfreien Bereichsausnahmen ( Bagatellgrenzen ) bei den mezzaninen Finanzinstrumenten - von Dr. Horst Werner

Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) gehören gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Vermögensanlagengesetz n.F. ab dem 10. Juli 2015 zu den Vermögensanlagen als Finanzinstrumente, für die die u.g. Bereichsausnahmen ebenfalls gelten, wonach u.a. eine Prospektpflicht nicht besteht, sofern nicht mehr als 20 Nachrang-Darlehensanteile platziert werden. Diese „Geringfügigkeitsgrenze“ für Vermögensanlagen wurde auch entsprechend einer klarstellenden Mitteilung der BaFin für Nachrangdarlehen bestätigt ( BaFin-Information von Anfang Juli 2015 ), so dass Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen außerhalb von Crowdfunding-Portalen in gewissem Umfang frei platziert werden dürfen, soweit eben nicht mehr als 20 Nachrangdarlehens-Anteile "verkauft" werden. Die Höhe der dabei platzierten Nachrangdarlehensanteile ist ohne Bedeutung, so dass bei den 20 Anteilen keine Betrags- bzw. Volumen-Beschränkungen bestehen....

Inhalt abgleichen