AufenthG
11.04.2011: Recht | Aufenthaltserlaubnis | Aufenthaltsgesetz | AufenthG | Ausländerrecht | Bundesverfassungsgericht | Niederlassungserlaubnis
Pressetext verfasst von Rechtsanwalt_Köln am Mo, 2011-04-11 17:21.
Ausländerrecht: Einfache Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug zu Ausländern verfassungskonform
(c) Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln
Bundesverfassungsgericht, 25.03.2011, Az.: 2 BvR 1413/10
§ 30 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) regelt den Ehegattennachzug zu Ausländern.
Gem. § 30 kann der Ehegatte eines Ausländers grundsätzlich dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn
• beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben
• der Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann
und wenn der Ausländer eine
• Niederlassungserlaubnis
• Daueraufenthalt-EG
• Aufenthaltserlaubnis
besitzt.
Gerade die in § 30 Abs. 1 Nr. 2 geregelte Voraussetzung, dass der Ehegatte sich zumindest in einfacher Art in deutscher Sprache verständigen kann, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und politischer Diskussionen.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift...
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Pressetext verfasst von Rechtsanwalt_Köln am Do, 2010-12-02 11:17.
Ausländerrecht: Ehegattennachzug unrechtmäßig bei ungesichertem Lebensunterhalt der Familie.
(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln
Bundesverwaltungsgericht, 16.11.2010, Az.: 1 C 20.09
Beim Ehegattennachzug nach Deutschland ist grundsätzlich zwischen dem Ehegattennachzug zu deutschen ((§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ) und zu ausländischen Staatsangehörigen ((§ 30 AufenthG ) zu unterscheiden.
Hat einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, entfaltet Art. 6 GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine besondere Schutzwirkung. Dabei soll es dem deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht verwehrt werden, die Ehe- und Familiengemeinschaft in Deutschland zu führen. Insofern ist auch die Sicherung des Lebensunterhaltes (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG) wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen.
Der Ehegattennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen ist nach...
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