AufenthG

Ausländerrecht: Einfache Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug zu Ausländern verfassungskonform

(c) Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundesverfassungsgericht, 25.03.2011, Az.: 2 BvR 1413/10 § 30 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) regelt den Ehegattennachzug zu Ausländern. Gem. § 30 kann der Ehegatte eines Ausländers grundsätzlich dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn • beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben • der Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und wenn der Ausländer eine • Niederlassungserlaubnis • Daueraufenthalt-EG • Aufenthaltserlaubnis besitzt. Gerade die in § 30 Abs. 1 Nr. 2 geregelte Voraussetzung, dass der Ehegatte sich zumindest in einfacher Art in deutscher Sprache verständigen kann, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und politischer Diskussionen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift...

Ausländerrecht: Ehegattennachzug unrechtmäßig bei ungesichertem Lebensunterhalt der Familie.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundesverwaltungsgericht, 16.11.2010, Az.: 1 C 20.09 Beim Ehegattennachzug nach Deutschland ist grundsätzlich zwischen dem Ehegattennachzug zu deutschen ((§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ) und zu ausländischen Staatsangehörigen ((§ 30 AufenthG ) zu unterscheiden. Hat einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, entfaltet Art. 6 GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine besondere Schutzwirkung. Dabei soll es dem deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht verwehrt werden, die Ehe- und Familiengemeinschaft in Deutschland zu führen. Insofern ist auch die Sicherung des Lebensunterhaltes (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG) wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen. Der Ehegattennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen ist nach...

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