Aufenthaltserlaubnis

Ausländerrecht: Voraussetzung der Erlangung der Niederlassungserlaubnis ist die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache

Verwaltungsgericht Göttingen, Az.: 1 A 193/10 Das deutsche Ausländerrecht kennt insgesamt 4 verschiedene Aufenthaltstitel: Das Visum, die Niederlassungserlaubnis, die Aufenthaltserlaubnis sowie das Daueraufenthalt-EG. Insbesondere für die Erlangung der Niederlassungserlaubnis ist Voraussetzung, dass der Antragsteller die deutsche Sprache in ausreichendem Maße spricht. Das Verwaltungsgericht Göttingen wies daher in dem oben genannten Beschluss die Klage einer Türkin auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ab. Die Frau war 1989 ihrem bereits in Deutschland lebenden Ehemann nachgereist und hatte 2010 ein Daueraufenthaltsrecht beantragt. Allerdings beherrschte die Türkin die deutsche Sprache nur ungenügend. Der Landkreis Göttingen lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Frau verfüge nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und könne sich nicht einmal auf einfache Art mündlich verständigen. Dies sei aber gesetzliche...

Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit im nationalen und supranationalem Recht

Im Bereich der Ausländerpolitik sind bereits viele Regelungskompetenzen auf die Europäische Union übergegangen – die Bundesrepublik Deutschland ist somit bereits in vielen Bereichen der Ausländerpolitik an europäisches Recht gebunden. Zwar hat die BRD weiterhin weitreichende Kompetenzen in der Vergabe der Aufenthaltstitel, namentlich Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Visum und Daueraufenthalt-EG. Der weitreichende Übergangsprozess von nationaler zu supranationaler Zuständigkeit ist allerdings noch keineswegs abgeschlossen. Supranational wie national gibt es die unterschiedlichsten Bedingungen, die erfüllt werden müssen, dass der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde zugestimmt wird. Dabei gibt es die verschiedensten Gründe nach welchen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf: Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16, 17 AufenthG), Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18,...

Ausländerrecht: Einfache Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug zu Ausländern verfassungskonform

(c) Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundesverfassungsgericht, 25.03.2011, Az.: 2 BvR 1413/10 § 30 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) regelt den Ehegattennachzug zu Ausländern. Gem. § 30 kann der Ehegatte eines Ausländers grundsätzlich dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn • beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben • der Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und wenn der Ausländer eine • Niederlassungserlaubnis • Daueraufenthalt-EG • Aufenthaltserlaubnis besitzt. Gerade die in § 30 Abs. 1 Nr. 2 geregelte Voraussetzung, dass der Ehegatte sich zumindest in einfacher Art in deutscher Sprache verständigen kann, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und politischer Diskussionen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift...

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