Arbeitnehmerschutz

Arbeitsrecht: Keine fristlose Kündigung wegen wiederholter Erledigung privater Angelegenheiten.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Arbeitsgericht Paderborn, 21.07.2010, Az.: 2 CA 423/10 Gemäß § 626 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Gerade die Entscheidung, ob dem Arbeitgeber das Abwarten der Kündigungsfrist zugemutet werden kann, ist häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. So kam das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 04.03.2009 (Az.: 3 Sa 410/08) zu dem Schluss, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich der sexuellen Belästigung...

Die Arbeitsplatzbrille – Neu im Sortiment von Netzoptiker

München, 04. Juni 2009 – Das tägliche Arbeiten vor dem Bildschirm bleibt nicht ohne Folgen und kann Probleme wie trockene Augen, verschwommene Sicht, Kopfschmerzen oder Lichtempfindlichkeit verursachen. Eine Arbeitsplatzbrille kann in diesem Fall Abhilfe schaffen. Insbesondere ab einem Alter von 45 Jahren, wenn die Alterssichtigkeit einsetzt, stoßen Lese- und Gleitsichtbrillen bei der Bildschirmarbeit an ihre Grenzen. Eine Lesebrille ist nur für einen Leseabstand von 30 bis 40 cm tauglich – der Korrekturbereich bei der Bildschirmarbeit variiert jedoch, da das Auge von Monitor, zu Tastatur, zum Schreibtisch und zu Kollegen schweift. Bei einer herkömmlichen Gleitsichtbrille ist der, für die Computerarbeit wichtige Mittelbereich nur in einem schmalen Teil des Glases korrigiert – der Monitor kann demnach nicht in voller Breite scharf gesehen werden. Um die Augen für die speziellen Sehanforderungen im Büro zu korrigieren, wurde die...

Detektei | Beschäftigtendatenschutz | direktei®

Thema : Detektiv | Mitarbeiterüberwachung S t e l l u n g n a h m e der Firma direktei®|DIE DIREKT DETEKTEI zu den jüngsten Verstößen gegen den Datenschutz und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Angestellter namhafter Supermarkt-Ketten in der BR Deutschland, bei Überwachungen durch Detekteien. Die Geschäftsleitung der - direktei®|DIE DIREKT DETEKTEI mit dem etwas anderen Konzept – stellt hierzu fest : „Wir haben uns von Anfang an, also bereits seit Gründung des Unternehmens direktei®, die Maxime des Beschäftigtendatenschutzes, zur Grundlage unserer Arbeitsweise gemacht! Schon vor einer Auftragserteilung an die Detektei direktei®, wird immer vorab ein umfassendes Beratungsgespräch mit unseren Klienten aus Wirtschaft und Privat angestrebt und auch tatsächlich umgesetzt. Etwaiger juristischer Klärungsbedarf mit den Hausanwälten und Rechtsabteilungen beider Vertragspartner abgeklärt. Bei schwammiger Rechtslage,...

Inhalt abgleichen