Neuer Hartz-IV-Streit:Ein Pulverfass auf dem Weg nach Karlsruhe

Richter Gunter Rudnik aus Berlin schickt die neu berechneten Hartz-IV-Sätze zurück zum Verfassungsgericht.

Das dortige Sozialgericht hat in einer Aufsehen erregenden Entscheidung beschlossen, die aktuellen Hartz-IV-Gesetze in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

Die 55. Kammer des Gerichts ist der Meinung, dass die derzeit gültigen Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind.

Mit einem gewissen Pathos hat das Gericht auf der Mitteilung vermerkt, dass es sich um den „deutschlandweit ersten Vorlagebeschluss“ handelt, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit der erst seit einem Jahr geltenden Hartz-IV-Sätze geht.

Dabei hatten sich durchaus schon einige Richter kritisch über die neuen Hartz-IV-Sätze geäußert. Richter Rudnik hat seine mündliche Begründung am Mittwoch „sehr akribisch herausgearbeitet“.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe sollen in der kommenden Woche vorliegen. Erst dann kann man nachlesen, wie Rudnik den Betrag von 36,07 Euro errechnete, um den der aktuelle Regelsatz seiner Meinung nach zu niedrig ist.

Wobei Rudnik nicht sagt, dass der neue Regelsatz zwingend bei 410 Euro liegen müsste. Rudnik kommt auf den Fehlbetrag von 36 Euro, indem er die vom Gesetzgeber ermittelten Beträge so zusammenrechnet, wie er es für verfassungskonform hält.


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