Gratis Internetangebote wie:”Blogspot” und “WordPress” von kriminellen missbraucht?

Machen sich die kostenlosen Blogdienste wie Blogspot(Google) und WordPress zu Handlangern krimineller Subjekte?

Diese Frage ergibt sich durch die rasante Zunahme von scheinbar anonymen Blogs im Internet, in denen nach Herzenslust beleidigt und gestalkt wird.

Meist sind es aber junge Menschen ( Jugendliche und Kinder ) die Opfer solcher Stalking und Rufmord Kampagnen werden. Sensible Gemüter haben durch solche kriminellen Blogverfasser meist jahrelang mit den Folgen zu kämpfen.

Nicht nur im Privaten, auch im beruflichen Leben können solche Falsch- oder Gehässigkeitsposts, meist mit Foto – ungemein schaden.

Da haben wir z.b. den kostenlosen Blog Dienst von Google.

Google argumentiert, dass man nicht jedes Blog bei der Erstellung oder beim Posting überwachen könne, und jeder Nutzer des Blogservices eine gewisse Mitverantwortung trage und die Menschenwürde, respektive den Menschen, achten muss. So gesehen macht es sich Google sehr einfach. Alle Verantwortung erst einmal von sich weisen und dem Nutzer selbst aufbürden.

Ganz ohne massiven Druck der Ermittlungsbehörden sieht sich zur Zeit, fast kein Provider veranlasst, die Daten des möglichen Übeltäters herauszugeben.

Doch ganz so einfach, wie es Google allgemein darstellt, ist es doch nicht. Mittlerweile gibt es deutsche Gerichte, die in Google sehr wohl den Störer sehen, weil Google mit seinen Blogspot Blogs möglicherweise rechtswidrige Inhalte verbreitet.

Wir hinterfragten bei Anwälten, den Justizbehörden – aber auch bei staatlichen Beratungsstellen – die Hilfemöglichkeiten, was zu tun ist, wenn jemand Opfer solcher Rufmord Blogs oder Posts geworden ist.

Die aussichtsreichste Methode, gegen Stalking und Rufmordblogs vorzugehen, bedarf 2 Schritte.

Schritt 1

Sofern kein Impressum im Blog besteht, den Hoster des Blogs über den Rechtsverstoß in Kenntnis setzen und um Beseitigung des betreffenden Posts bitten. Wenn ein Impressum vorhanden ist, den Inhaber des Blogs über den Rechtsverstoß informieren und um Beseitigung des betreffenden Posts bitten.

Schritt 2

Zeitgleich eine Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegen den/die Verursacher stellen. Dazu muss aber beachtet werden, dass eine Anzeige bei der Polizei nur Sinn macht, wenn Straftatbestände gegeben sind.

Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Eine Straftat ist mithin eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung oder Unterlassung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, das zur Ahndung eine Strafe vorsieht.

Beweise sind nötig, zb. Screenshot oder Ausdrucke der Webseite.

Die Delikte sind meistens: Üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, Kreditschädigung oder auch der „Stalking“ Paragraf. Natürlich gibt es noch viele andere Straftatbestände, die Ihnen die betreffende Polizeidienststelle bei einer evtl. Anzeige nennt.

Dass der Ruf nach schärferen Gesetzen (IP Speicherung) und erleichterter Herausgabe der Daten an die Ermittlungsbehörden laut wird, darf nicht verwundern.

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