Eine Förderung durch ZIM lohnt sich auch 2011

Zum 01. 01. 2011 tritt die neue ZIM-Richtlinie in Kraft. Die Gelder aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung laufen aus, das Budget steigt jedoch perspektivisch bis 2014.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm des BMWi. Gestartet 2008 bietet es kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) noch bis mindestens Ende 2014 eine verlässliche Perspektive zur Unterstützung ihrer Innovationsbemühungen. Ziel des ZIM ist es, KMU bei ihren Anstrengungen hinsichtlich Forschung, Entwicklung und Innovation zu unterstützen, die damit verbundenen Risiken zu minimieren und die Vernetzung zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen nachhaltig zu verbessern.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde die Fördermöglichkeit durch ZIM-SOLO auch auf die alten Bundesländer ausgedehnt. Darüber hinaus konnten auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern von einer ZIM-Förderung profitieren. Mit der neuen Richtlinie zum 1. Januar 2011 läuft die zusätzliche Förderung durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung aus, wodurch die Ausweitung auf Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern endet. Die Förderung einzelbetrieblicher Projekte wird jedoch weiterhin im gesamten Bundesgebiet möglich sein.

Für ZIM sind 2011 Mittel in Höhe von rund 389 Mio. Euro vorgesehen. Für die Jahre 2012 bis 2014 sind jährlich rund 500 Mio. Euro geplant. Langfristig können demnach noch mehr Projekte anteilig finanziert werden.

Wer Forschungsförderung bisher nicht genutzt hat, sollte seine Projekte auf Förderpotentiale neu überprüfen. Eine Evaluierung des ZIM durch das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) sowie die Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung (GIB) kommt zu einem eindeutigen Schluss: Das ZIM wird seinem Anspruch gerecht!

Die komplette Studie "Evaluierung des Programmstarts und der Durchführung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand" sowie die neue ZIM-Richtlinie finden Sie auch online auf den Seiten des BMWi.

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