Rhein-Wied-News: Wahlfälschung in Bad Ems - Wohnung eines Tatverdächtigen durchsucht - Wahlwiederholung immer wahrscheinlicher!

Staatsanwaltschaft und Polizei haben heute die Wohn- und Geschäftsräume eines 48-jährigen Mannes in Bad Ems durchsucht, berichtet Rhein-Wied-News (www.rhein-wied-news.de). Nach Angaben der Ermittler hatte sich der Mann Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten übergeben lassen und dann selbst in seinem Sinne ausgefüllt. Der Beschuldigte ist seit den Wahlen Anfang Juni Mitglied des Stadtrates in Bad Ems für die Freien Wähler (FWG). Die Ermittlungen gegen den 48-Jährigen waren aufgrund von Zeugenaussagen in Gang gekommen. Bei der Durchsuchungsaktion seien umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden.

Weitere Einzelheiten würden nicht bekannt gegeben, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz mit.

Nach bisherigem Stand der Ermittlungen wiesen bei den Wahlen zum Stadtrat 92 Stimmzettel Unregelmäßigkeiten auf, bei den Wahlen zum Stadtbürgermeister 53 Zettel und der Stichwahl 46 Zettel. Bei den Wahlen zum Verbandsgemeinderat wurden offenbar 91 Stimmzettel manipuliert und bei der Kreistagswahl 92.

Gut möglich, dass die Bad Emser bald wieder an die Wahlurnen gerufen werden: Und - die Neuwahlen könnten zu überraschenden Ergebnissen führen - so scheiterte Hoppe mit nur 46 Stimmen Rückstand auf Utermark am Einzug in die Stichwahl. Wenn 53 Stimmen manipuliert waren, wäre Hoppe gegen Abt zur Stichwahl angetreten.

Wenn in Bad Ems neu gewählt werden sollte, dann müssen die Parteien mit exakt der Liste vom 7. Juni antreten, auch die drei Bürgermeisterkandidaten Reinhard Hoppe (CDU), Berny Abt (parteilos, SPD-nahestehend) und Birk Utermark (FWG) müssten sich erneut zur Wahl stellen - auch wenn einer der Kandidaten das Handtuch wirft, steht er trotzdem auf den Wahlzetteln.

Er könnte nur vorher öffentlich erklären, man möge ihn nicht wählen, bzw. er würde eine siegreiche Wahl nicht annehmen. Ersatzkandidaten können die Parteien nicht nominieren, so der stellvertretende Landeswahlleiter Dr. Stephan Danzer gegenüber Rhein-Wied-News.

Jungwähler, die nach dem 7. Juni 18 Jahre alt geworden sind dürfen bei einer Neuwahl übrigens eben sowenig wählen wie Bürger, die erst nach dem 7. Juni nach Bad Ems gezogen sind.

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