Kriegs-Bericht: Dürfen Journalisten, Krankenpfleger und Mitarbeiter des Rettungsdienstes helfen und Menschenleben retten?

Kriegs-Bericht: Dürfen Journalisten, Krankenpfleger und Mitarbeiter des Rettungsdienstes helfen und Menschenleben retten?

Von Andreas Klamm

Berlin / Karlsruhe. 6. Januar 2009/3mnewswire.org. Viele Frauen, Kindern und Männer haben sich das Jahr 2009 in Palästina und in Israel sicher anders vorgestellt. Viele Menschen hofften auf ein friedvolles und gutes Jahr 2009.

Stattdessen sehen wir nahezu täglich die schrecklichen Fernseh-Bilder, wie Kinder, Frauen, Greise und Männer im Bombenhagel der israelischen Armee und im Raketen-Terror der Hammas-Bewegung abgeschlachtet und die Körper der jungen Kinder vor laufenden Kameras zerfetzt werden. Viel Blut, viele Schreie, sind noch so kleine Hände die abgerissen werden, sind noch so kleine Kinder, die vor den laufenden Kameras im Bomben- und Raketen-Hagel beider Seiten sterben.

Auch in Deutschland ist die Situation für Kinder, Frauen, Greise und behinderte Männer in Not kritisch und schon werden die Stimmen in Deutschland laut, die voller Angst erfüllt fragen: "Wie lange es wohl noch dauern mag bis vor laufenden Kameras in Karlsruhe, Ludwigshafen, Speyer am Rhein oder gar mitten in Berlin Bomben der Bundeswehr gegen die Raketen fanatischer Extremisten in Deutschland die noch so kleinen Hände und Körper von Kindern mitten in Deutschland in Fetzen reißen werden."

Viele Menschen sprechen die Angst offen aus - natürlich nur versteckt, wo man noch glaubt unbeobachtet zu sein. "Wenn die Entwicklungen in diesem Land so rasend schnell weiter gehen, dann wird in Deutschland die Gefahr eines Bürgerkrieges kaum noch zu verhindern sein.", sprechen einige mutige Menschen, die Ängste offen aus.

Bleibt zu hoffen, dass es sich noch um die übertriebenen Ängste einiger weniger Menschen in Deutschland handelt und bleibt zu hoffen, dass intelligente Wege der Kommunikation und der Konversation, der Diplomatie und des Dialoges gefunden werden um das unsinnige Töten und Abschlachten von Zivilisten in Palästina und in Israel schnellst möglich zu beenden und einen drohenden Bürgerkrieg in Deutschland aufgrund des sozialen Unfriedens zu verhindern.

In Deutschland werden jetzt allerdings ähnlich wie in den Jahren 1939 wieder engagierte Helfer, Menschen, ja sogar Journalisten, Mitarbeiter der Rettungsdienste und staatlich geprüfte Gesundheits- und Krankenpfleger öffentlich angeklagt und angegriffen.

Nicht etwa für Verbrechen, sondern dafür dass ein Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor der im sekundären Zweitberuf staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter ist, im Jahr 2005 einen deutschen Bundeswehr-Soldaten reanimierte (wiederbelebte) in einer gemeinsamen Massnahme der Wiederlebung mit dem Jugendrot-Kreuz vor Ort in Otterstadt bei Speyer am Rhein.

Die Rechtsgrundlage nach dem Strafgesetzbuch (StGB), Paragraph 323 c ist eindeutig:

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“.
323c Strafgesetzbuch (StGB)

Die Rechtsgrundlage zur Hilfeleistung bzw. zur "unterlassenen Hilfeleistung" ist im Strafgesetzbuch (StGB) so klar geregelt, dass diese vor keinen nationalen oder internationalen Gericht Diskussionen mehr zu lässt - auch für Journalisten nicht.

Mir wurde bereits weil ich einen Bundeswehr-Soldaten in Otterstadt im Dienst als Journalist im Jahr 2005 reanimiert (wiederbelebt) habe (gemeinsam mit den Kollegen des DRK Deutschen Roten Kreuzes) öffentlich zum Vorwurf gemacht, ich hätte einen Bundeswehr-Soldaten wiederbelebt. Das ist kein Scherz. Mir wurde von Journalisten-Kollegen zum Vorwurf gemacht, ich hätte das Leben eines deutschen Bürgers gerettet, speziell eines Soldaten. Man versuchte mir zu erklären, dass es meine Pflicht gewesen wäre, einen deutschen Bürger und Soldaten verrecken oder verenden zu lassen.

Die Rechts-Auffassung kann ich beim BESTEN WILLEN NICHT TEILEN und auch nicht verstehen !

Vielen Menschen ist bekannt, dass ich einen ANTRAG auf WECHSEL der Staatsbürgerschaft von der deutschen Staatsbürgerschaft in die amerikanische Staatsbürgerschaft im Oktober 2007 beim U.S. Department for Justice in Washington, D.C., gestellt habe. Daran halte ich aus politischen Gründen und Gründen der MENSCHENRECHTE, nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der United Nations (Vereinte Nationen) auch fest. Zudem halte ich daran auch fest, Deutschland zu verlassen und dies auch aus politischen Gründen und aufgrund von MENSCHENRECHTEN und GRUNDRECHTEN.

Vermutlich hätte ich mit den Aufnahmen des sterbenden Bundeswehr-Soldaten, der live vor meiner Fernseh-Kamera stirbt gutes Geld verdienen können. Die Chance auf erstklassige Fernseh-Bilder, den Live-Tod eines Bundeswehr zu filmen in Otterstadt bei Speyer am Rhein habe ich irgendwie selbst zerstört, in dem ich meine Kamera vor mehr als 30 Zeugen abstellte, den Ambu-Beutel in die Hand nahm und den Soldaten beatmete.

Irgendwie muss ich schon etwas „verrückt“ sein. All das schöne Geld, das ich verloren habe mit der Wiederbelebung eines deutschen Soldaten, statt guter und exklusiver Fernseh-Bilder und der Live-Zeugen, die vor laufender Kamera heulen, weil der junge Mann und Soldat so früh von dieser Welt gehen "musste".

Der junge Mann hatte seinen Kopf zwischen meinen Knien und so ein Gefühl vergisst man so schnell nicht. Es war ein Glücks-Gefühl für alle beteiligten Retter als die Atmung des jungen Mannes wieder einsetzte und der Puls dies jungen Mannes wieder spürbar gemessen werden konnte.

„Ja – wir haben gegen den Tod gesiegt..“ - ein Glücks-Gefühl eben.

Zwei Tage später erzählte mir der junge Mann und Bundeswehr-Soldat am Telefon, dass auch er „dankbar und glücklich“ sei.

Die Vorwurfe der Öffentlichkeit und einiger Journalisten-Kollegen und einiger sehr besorgter Bürger und Bürgerinnen in Deutschland kamen daher für mich überraschend und schockierend. Ich musste mich plötzlich dafür rechtfertigen, wie ein Schwerst-Verbrecher, weil ich Hilfe geleistet habe und einem jungen Mann mit das Leben rettete, neben den Kollegen den Jugendrot-Kreuzes. „Ob ich denn nicht wüsste, dass Journalisten nicht helfen dürfen?“

Das sei „zwar ein Herzblut-Thema doch ich hätte definitiv als Journalist als solcher war ich eingesetzt nicht helfen dürfen.“ wird mir erklärt.

So ganz verstehe ich die Welt nicht mehr und dann muss ich die Gesetzes-Bücher in die Hand nehmen und nachlesen.

Das bewegt mich und ich studierte sehr aufmerksam die relevanten Bereiche des Strafgesetzbuches (StGB), des Grundgesetzes für Deutschland, den Pressekodex für Journalisten und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der United Nations (Vereinte Nationen).

Meine Recherchen führten schnell zum Ergebnis, dass es keine gesetzliche Grundlage in Deutschland gibt, die es verbietet Journalisten, Rundfunk-Journalisten und Autoren, die im sekundären Zweit- und Nebenberuf staatlich geprüfte Gesundheits- und Krankenpfleger mit 18 Jahren Berufserfahrung auch auf Intensiv- und Anästhesie-Stationen, in der chirugischen Notaufnahme und Rettungssanitäter sind, zu helfen.

Es liegt wohl daran, dass einige Menschen nicht mit dem Fakt leben wollen, dass es andere Menschen im Land gibt, die Doppelt- und Mehrfach-Rollen wahrnehmen. Dabei ist dies alles nicht ungewöhnlich. Es gibt sogar gute Ärzte und Ärztinnen, die gute Bücher schreiben, wie auch ich, oder die für Redaktionen als Journalisten arbeiten und dennoch auch Ärzte oder Ärztinnen sind. Das gibt es, auch wenn es viele Menschen nicht wahrhaben wollen oder verstehen wollen.

Doch selbst, wenn deutsche Bürger und Bürgerinnen, meine größten Feinde sein sollten, dann lasse ich noch nicht einmal deutsche Soldaten auf der Strasse verenden. Der Soldat war 20 / 21. Ich konnte persönlich mit ihm sprechen, einige Tage nach der erfolgreichen Reanimation. Es gab für mich keinen Grund seinen Tod zu filmen. Das wären sicher gute Aufnahmen fürs Fernsehen geworden und gute Schlagzeilen, doch die PFLICHT LEBEN zu retten auch nach dem STRAFGESETZBUCH musste ich höher bewerten !

Dieser Vorwurf, dass ich das Leben eines 20jährigen Bundeswehr-Soldaten gerettet habe, stimmt.

Es gibt mehr als 30 Zeugen, die gesehen haben, dass ich meine TV-Kamera abstellte und die Beatmung des Soldaten durchführte. Ich war insbesondere als Intensiv-Krankenpfleger (Intensivstationen / Anästhesie) und Mitarbeiter im Rettungsdienst  (RTW / Notarzt) gesetzlich verpflichtet nicht das langsame Verrecken oder Sterben eines deutschen Soldaten in Otterstadt bei Speyer am Rhein zu filmen, sondern das Leben des Soldaten und Menschen zu retten, auch dann wenn dieser auch noch Angehöriger der deutschen Bundeswehr ist und damit ich diesen ohne Zweifel und mit guten Grund aufgrund meines Französisch-Tunesischen Großvaters Haedi Sabaot, der als Französischer Offizier 1945 in Kaiserslautern stationiert war, als Feind oder Angehöriger einer feindlichen Armee betrachten darf.

Diese erklärende Worte helfen vielleicht, da mir jetzt schon wieder zum Vorwurf gemacht wird, ich würde versuchen einer behinderten Frau und lernbehinderten Schülerin aus einer Stadt am Rhein zu helfen und weiteren Menschen..

Zudem finde ich es UNERTRÄGLICH, dass man sich im ehemaligen NAZI-Deutschland im Jahr 2009 wieder dafür rechtfertigen muss, weil man Hilfe leistet, statt daran Mitzuwirken, Kinder, Frauen, Männer und Greise in Deutschland zu ermorden wie im Jahr 1939.

Dass ich die MENSCHEN-VERACHTENDE POLITIK von NAZI-Verbrechern ablehne ist öffentlich bekannt und daraus mache ich kein Geheimnis. Doch sollte ich als Französisch-tunesischer-deutscher Weltbürger deutsche Soldaten und Menschen auf offener Strasse einfach in Deutschland sterben lassen, obgleich ich das gesamte Wissen und die Techniken anwenden konnte, mit Erfolg das Leben des deutschen Soldaten im Jahr 2005 in Otterstadt bei Speyer am Rhein oder anderer Menschen in Deutschland zu retten.

In Otterstadt hatten wir einen Vorteil, wir waren Augenzeugen, wie der Soldat umkippte, nach einer Schlägerei. Die kritischen Journalisten, die jetzt mitlesen, können beruhigt sein. Wären wir nicht Augenzeugen geworden, wäre der 20jährige Soldat heute garantiert nicht mehr am Leben. Der Mann hatte nur etwas Glück, weil die Kollegen des Jugendrotkreuzes und ich gesehen haben, wie der Mann plötzlich am Boden lag und irgendwie plötzlich sich für einen Herz- und Atemstillstand entschieden hatte, nachdem ihn andere Menschen zuvor niedergeschlagen haben.

Es war nicht die einzige Reanimation deutscher Bürger auf offener Strasse, die ich in Deutschland durchführte. Dafür gibt es zahlreiche Beweise, Photos und Zeitungsberichte - auch in Mannheim blieb es mir nicht erspart auf offener Strasse deutsche Bürger zu reanimieren.

Daher lasse ich es jetzt gelassen auf nationale und internationale GERICHTS-VERFAHREN ankommen, wenn man mir erneut im WIEDERHOLUNGSFALL zum Vorwurf machen sollte, dass ich als Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, staatlich-examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, ehemaliger Student an der Evangelischen Fachhochschule für Sozial- und Gesundheitswesen in Ludwigshafen am Rhein, als Mensch, als Französisch-tunesischer-deutscher Welt-Bürger und Journalist, auch deutschen Staatsbürgern helfe und mich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die UNIVERSELL gültigen MENSCHENRECHTE nach der Allgemeinen Erklärung der Menschendrechte durch die United Nations (UN), Vereinte Nationen, engagiere.

Es fällt mir schwer zu verstehen, dass Hilfe zu leisten und das Leben von Menschen zu schützen, bewahren und zu retten in Deutschland jetzt ein Verbrechen sein soll.

Sich an Not und Tod anderer Kinder, Frauen und Menschen zu ergötzen, das empfinde ich als Verachtung von Menschenwürde und Verachtung von Menschenleben, Menschenrechten und Grundrechten.

So ganz "deutsch ticke" ich wohl immer noch nicht, trotz aller Angriffe, Demütigungen, Folter, Entrechtung, Verletzung von Grundrechten und Menschenrechten, Versuche der Kriminalisierungen bei Hilfe-Leistungen, bei der Ausübungen der öffentlichen Aufgabe als Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor die Öffentlichkeit zu unterrichten - ja irgendwie bin ich wohl "einfach nur zu dumm" um Deutschland zu verstehen.

Langsam, ganz langsam glaube ich zu verstehen, weshalb mich jüdische Bürger aus dem früheren Rußland in Köln mich als Dissident (vergleiche http://en.wikipedia.org/wiki/Dissident) bezeichnen.

Vermutlich ist es besser, wenn bald mein Wunsch in Erfüllung geht und ich in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen und dort arbeiten kann. Dann bleiben den Menschen in Deutschland Versuche Hilfe zu leisten erspart.

Kein Mensch in Deutschland wird dann noch Angst haben müssen, dass ich wieder eine TV-Kamera abstelle und wo möglich gar wieder das Leben eines deutschen Bürgers oder Bürgerin mittels der erlernten Techniken und des Wissens rette.

Dass meine Beiträge als Journalist und Autor kontrovers diskutiert werden kann ich verstehen und das ist auch gut so eben im Sinne der Demokratie und der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit. Die Grenzen zum gezielten Rufmord, der dem Mord voraus geht, sollte jeder Mensch kennen, zwischen offener Diskussion und Rufmord gibt es Unterschiede.

Was steht im Pressekodex?

Zitat: "Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde: Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien."

Ist es die Achtung der Menschenwürde das Leben eines Menschen zu retten, wenn einem Journalisten, Gesundheits- und Krankenpfleger und einem Menschen dazu die Gnade geschenkt wird und Schutz-bedürftigen Kinder und Frau in Deutschland zu helfen?

Es gibt die Pflicht für alle Menschen Hilfe zu leisten. Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Autoren, Polizisten, Politiker, Richter, Staatsanwälte und viele andere Menschen haben dazu ebenso die Pflicht.

Der Auftrag lautet: Leben bewahren, schützen und wenn es sein muss retten, nicht das Leben von Menschen und Familien zu vernichten, so steht es im Grundgesetz.

Das hat nichts mit dem Helfer-Syndrom zu tun. Denn wie viele andere Kollegen wünsche ich auch mir "ein ruhiger Tag ist ein guter Tag." - wir wollen ruhige und friedliche Tage.

Bisher glaubte ich immer, dass Totschlag, Mord aus Habgier oder niedrigen Beweggründen oder Terror und Krieg als Verbrechen nicht nur in Deutschland zu gelten und als solche zu bewerten sind, nach der Verfassung, nach dem Grundgesetz und international nach den Genfer Konventionen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die United Nations (UN), Vereinte Nationen (www.un.org )

Was mag das Jahr 2009 wohl bringen: Wird es Frieden in Palästina und in Israel geben? Wird die Hilfeleistung und das Retten von Menschenleben in Deutschland Straf-frei bleiben?

Werden Grundgesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in Deutschland, werden die Rechte und Pflichten auch von Journalisten, Rundfunk-Journalisten und Autoren, von Gesundheits- und Krankenpflegern / Krankenschwestern, Rettungsdienst-Mitarbeitern und von rund 82 Millionen Menschen in Deutschland noch eine wichtige Rolle spielen?

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Human Rights Reporters :: Medienprojekt Menschenrechts-Reporter :: Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, 272 pages / Seiten, author: Andreas Klamm, Journalist, Publishing Center: Books on Demand Gmbh; Edition 1 (October 2008), Language: English / German, bi-lingual, ISBN-10: 3837072436, ISBN-13: 978-3837072433 === Weitere ausführliche Informationen: www.andreasklamm.blogspot.com === Books written by the author and journalist Andreas Klamm (Bücher, eine Auswahl, geschrieben und veröffentlicht von Andreas Klamm): ===, Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press - Excellent journalists in extraordinary times, Books on Demand Gmbh; Paris, France; (February 2009), 276 pages, author: Andreas Klamm, journalist Language: English / German, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0269-7, ISBN-13: 978-2-8106-0269-8, ===, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, Editeur BOD Paris, France, (February 2009), 280 pages, author: Andreas Klamm, journalist, Language: English / German, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0427-4, ISBN-13: 9-782-8106-0427-2, ===, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters :: Medienprojekt Menschenrechts-Reporter :: Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (October 2008), 272 pages, author: Andreas Klamm, journalist, Language: English / German, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7243-6, ISBN-13: 978-3-8370-7243-3, ===, British Newsflash Magazine :: Magazin-Buch: Edition 2008, No. 1, Themen und Berichte aus Politik, Soziales und Gesellschaft, Issues from politics, social affairs and society, 200 pages, author: Andreas Klamm, journalist, Publishing house /Publishing centre: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (June 2008), Language: German with some articles in the English language ISBN-10: 3-8370-4600-1, ISBN-13: 978-3-8370-4600-7, ===, Die Kinder der John Baptist Mission in Togo: Mission und Hilfe für Kinder, (The children of the John Baptist Mission in Togo: Mission and help for children), 200 pages, author: Andreas Klamm, journalist, Publishing house / Publishing centre: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (August 2008), Language: German with articles by co-authors in the French and English language, ISBN-10: 3-8370-5762-3, ISBN-13: 978-3-8370-5762-1 ===, The books can be ordered on www.andreasklamm.blogspot.com (international shipping available, wordwide !) or online book stores, such as www.amazon.de, www.amazon.fr, www.bod.de, www.bod.fr, www.alapage.com, www.buch.de, www.libri.de and many other book stores. === Im sekundären Zweit-Beruf seit 1993 staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, (Staats-Examen Oktober 1993, Tübingen, Deutschland), Arbeits-Erfahrung in der Pflege: Chirugische Not-Aufnahme, Chirugie, Innere Medizin, Anästhesie, Herz-Thorax-Gefäss-Chirugie, Urologie, Intensiv-Stationen in Deutschland und in England (Clementine Churchill Hospital, London, England), ambulante Pflege, Kurzzeit-Pflege, Pflege von Heim-Beatmungs-Patienten, Rettungsdienst (Rettungssanitäter / staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger) RTW / NAW und andere Bereiche in der Pflege und im Rettungsdienst. Studium: In den Jahren 2003 bis 2004 Vollzeit-Studium, Fachrichtung Diplom-Pflegeleitung, an der Evangelischen Fachhochschule für SOZIAL- und GESUNDHEITSWESEN Ludwigshafen am Rhein, Martikel-No. 988, heute Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein, Fachschaft 4.