urlaubspflege
Pressetext verfasst von connektar am Fr, 2017-09-22 14:38.Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen
Betreuungskraft aus Osteuropa umsorgt auf Urlaubsreisen Pflegebedürftige
Auch pflegebedürftige Mitmenschen und deren Angehörige wollen verreisen.
Wäre da nicht das Handicap der Pflegebedürftigkeit mit all ihren Mühen, die in die Urlaubsplanung einbezogen werden muss.
"Damit auch Pflegebedürftige und deren Familien sorglos den nächsten Urlaub planen können, bieten wir 24-Stunden-Betreuungskräfte aus Osteuropa als Urlaubsbegleitung an", beschreibt Werner Sperber, Geschäftsführer einer Personalvermittlungsagentur im tschechischen Pilsen , deren einzigartiges Angebot im Bereich der Seniorenbetreuung.
Kostenerstattung der Pflegekasse bei Reisebegleitung durch Ersatzpflegeperson
Die 24-Stunden-Urlaubspflege wird zu einem monatlichen Preis von 2.500 Euro angeboten. Weiter besteht noch die Möglichkeit einer Betreuung über einen Zeitraum von einer Woche (1.000 Euro), zwei Wochen (1.500 Euro) und drei Wochen (2.000 Euro). Mit diesen...
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Pressetext verfasst von connektar am Mi, 2017-06-21 14:29.
Urlaubspflege in den Sommerferien 2017
Eine 24-Stunden-Seniorenbetreuung zuhause ermöglicht Angehörigen eine Auszeit vom stressigen Pflegealltag während der Sommerzeit.
In vielen Familien laufen die Planungen der Sommerferien auf Hochtouren - doch bei pflegenden Angehörigen stellt sich häufig die Frage: "Sind Oma und Opa in der Ferienzeit gut versorgt?"
"Wir schaffen für Familien ein Alternative, die wegen Urlaub, Krankheit oder auch wegen einer Auszeit nicht auf die gängigen Möglichkeiten wie das Pflegeheim oder die stundenweise Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen wollen", beschreibt Werner Sperber, Geschäftsführer einer Personalvermittlungsagentur im tschechischen Pilsen.
Ist die betreuende Pflegeperson krank, nimmt sich Urlaub oder ist anderweitig verhindert, kann der Pflegebedürftige bis zu sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflege, Pflegevertretung bzw. Urlaubsvertretung erhalten. Zu beachten ist, dass eine Pflegevertretung erst beansprucht...
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