strafbewehrte Unterlassungserklärung

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Sleepy Hollow im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Sleepy Hollow im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany: Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wird auch Ihnen vorgeworfen, eine oder mehrere Episoden der Serie Sleepy Hollow verbreitet zu haben? Solch eine Abmahnung ist wegen einer Serie ist derzeit kein Einzelfall. Seit Jahren werden monatlich hunderte Abmahnungen wegen der angeblichen Rechtsverletzung in Filesharingbörsen ausgesprochen. In dem aktuell vorliegenden Fall treten die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München auf und gehen für das Unternehmen Twentieth Century Fox Home Entertainment wegen der angeblichen Rechtsverletzung gegen Internetanschlussinhaber vor. Gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer für Sleepy Hollow kann sich der Betroffene wehren. Mit Unterstützung eines Anwalts kann die Forderung oft auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Nach dem Erhalt der Abmahnung wegen Sleepy Hollow geht es darum, sich ausgiebig...

Allgemein verbindliche Unterlassungserklärung umfasst Verstöße in den Printmedien wie auch im Internet

Die u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige Kammer des Landgerichts Berlin hat mit Urteil vom 28. Januar 2010 entschieden, dass die Verpflichtung zur Unterlassung der Bewerbung eines Arzneimittels im Zweifel nicht nur die Bewerbung in den Printmedien, sondern auch im Internet betrifft, wenn letzteres nicht ausdrücklich ausgenommen wurde. Die Beklagte hatte auf einen Rechtsverstoß in einer Zeitschrift sich strafbewehrt unterworfen, es zu unterlassen, für ihre Produkte zu werben, ohne die Bezeichnung des Arzneimittels anzugeben. Die Beklagte war jedoch im Internet in der zu unterlassenden Art und Weise, das dass der Kläger sie aus dem Unterlassungsvertrag auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe in Anspruch nahm. Die Kammer gab der Klage statt und führte hierzu aus, dass die Beklagte durch Ihre Bewerbung im Internet verstoßen habe, denn die von der Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung umfasse auch die Bewerbung im Internet....

Filesharing - Teurer Download – EUR 3.000,00 Anwaltskosten

Nach dem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 17. März 2010 (Az. 7 O 2274/09) wurde ein Vater und dessen volljähriger Sohn verurteilt, insgesamt EUR 3.000,00 an Rechtsanwaltskosten an die Musikindustrie (EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music) zu erstatten. Grundlage dieser Entscheidung war, dass der Beklagte (Sohn) in einem Strafverfahren eingeräumt hat, im Jahr 2005 über ein sogenanntes Filesharing-Programm in einer Tauschbörse illegal 132 Musikstücke (Grönemeyer, Iron Maiden, Metallica u. a.) angeboten zu haben. Hierdurch ermöglichte der Beklagte, dass andere Mitglieder des Tauschnetzwerkes Lieder vom Rechner des Beklagten auf ihre eigenen Rechner als mp3-Datei herunterladen konnten, ohne hierfür bezahlen zu müssen. Der Vater hatte sich in dem Rechtsstreit damit verteidigt, von den Handlungen seines Sohnes nichts gewusst zu haben und nicht in der Lage gewesen zu sein, einmal einen Computer bedienen zu können....

BGH: Vertragsstrafenzahlung bei Benennung der falschen Aufsichtsbehörde im Impressum

Am 2. Dezember 2009 hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung „Unrichtige Aufsichtsbehörde“ (Urteil vom 10. Juni 2009, Az. I ZR 37/07) im Volltext veröffentlicht. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob sich bei einem Verstoß aus einer bereits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafenzahlung ergebe oder ob der Unterlassungsschuldner der Vertragsstrafe mit dem Einwand entgegenwirken kann, dass man sich zwar zur Zahlung verpflichtet hat, aber eigentlich gar kein Unterlassungsanspruch vorlag. Die Beklagte wurde von der Klägerin wegen Verstoßes...

www.shopanwalt.de – 119,00 EUR brutto für die außergerichtliche Abwehr von Abmahnungen

www.shopanwalt.de – 119,00 EUR brutto für die außergerichtliche Abwehr von Abmahnungen „Bitte lesen Sie die Abmahnung sorgfältig und beachten Sie die Fristen. Andernfalls drohen teure gerichtliche Verfahren.“ Dies ist unser erster Rat für den Empfänger einer Abmahnung. Trotz vieler Informationen im Internet zu dem Umgang mit Abmahnungen bleiben juristische Unsicherheiten. Feil Rechtsanwälte haben in Ihrem Onlineshop für Anwaltsdienstleistungen unter www.shopanwalt.de ein besonderes Angebot eingestellt. Für 119,00 EUR brutto erhält ein Abgemahnter umfassenden rechtlichen Beistand. Der Preis enthält die rechtliche...

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