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Unterfranken: Verhinderungspflege durch 24-Stunden-Betreuerin

Seniorenbetreuerinnen aus Tschechien pflegen deutsche Senioren. Neues Konzept nutzt die kurzen Wegen zwischen Unterfranken und dem tschechischen Nachbarn. Pflegeversicherung übernimmt bis 2.418 Euro. Im Zuge der aktuellen Diskussion um die Pflegereform ist viel von den Verbesserungen der Kurzzeitpflege und vor allem der Verhinderungspflege die Rede. Einen völlig neuen Weg hingegen beschreitet Werner Sperber, Geschäftsführer einer Personalvermittlungsagentur im tschechischen Pilsen: "Wir schaffen für die Familien aus Unterfranken ein Alternative, die wegen Urlaub, Krankheit oder auch wegen einer Auszeit nicht auf die gängigen Möglichkeiten wie das Pflegeheim oder die stundenweise Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen wollen." Ist die betreuende Pflegeperson krank, nimmt sich Urlaub oder ist anderweitig verhindert, kann der Pflegebedürftige bis zu sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflege, Pflegevertretung bzw. Urlaubsvertretung...

Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson einmal Urlaub macht

Seniorenbetreuerin aus Osteuropa als Alternative zum Kurzzeitpflege im Heim Möchte eine Pflegeperson Urlaub machen und ein paar Tage ausspannen, wird in vielen Familie sofort die kurzzeitige Unterbringung im Seniorenheim - also die Kurzzeitpflege - ins Auge gefasst. Dass die pflegebedürftigen Angehörigen auch für die Zeit des Urlaubs im vertrauten Umfeld versorgt werden können, ist den meisten Familien bis heute nicht bekannt. "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson" nennt der Gesetzgeber die Alternative zur Kurzzeitpflege im Heim. Die sogenannte "Verhinderungspflege" bzw. "Ersatzpflege" bietet sich dann an, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen und nicht auf das Seniorenheim zurückgreifen wollen. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege im eigenen Heim bis zu sechs Wochen möglich. Zudem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege (max. 806 €) zusätzlich...

Verhinderungspflege als Alternative zur Kurzzeitpflege im Heim

Ist die Pflegeperson verhindert, kann auch eine Seniorenbetreuerin aus Osteuropa die Pflege im eigenen Heim übernehmen "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson" nennt der Gesetzgeber eine Alternative zur Kurzzeitpflege im Heim, die noch immer den wenigsten Angehörigen von Pflegebedürftigen ein Begriff ist. Die sogenannte "Verhinderungspflege" bzw. "Ersatzpflege" bietet sich dann an, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen und nicht auf das Seniorenheim zurückgreifen wollen. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege im eigenen Heim bis zu sechs Wochen möglich. Zudem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege (max. 806 €) zusätzlich für die Verhinderungspflege (max. 1.612 €) in Anspruch genommen werden. Der Maximalbetrag erhöht sich somit auf bis zu 2.418 € pro Jahr für maximal 6 Kalenderwochen (42 Tage). Zu beachten ist, dass eine Pflegevertretung erst...

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