sachaufklärung

Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung für Rechtsanwälte mit der Kanzleisoftware LawFirm

Mit in die Anwaltssoftware integrierten Original PDF-Formularen vermeiden Anwälte die Zurückweisung von Anträgen in der Zwangsvollstreckung aufgrund von Abweichungen von den gesetzlichen Format-Vorgaben. (Köln, 23.04.2013) Integrierte Original PDF-Formulare für die Zwangsvollstreckung mit LawFirm® Seit dem 01.03.2013 besteht für verschiedene Anträge/Aufträge in der Zwangsvollstreckung Formularpflicht. Mit der Ausdehnung der Formularvorschrift auf weitere ZV Anträge wird gerechnet. Das BMJ hat diese Formulare zwar im PDF Format bereitgestellt, allerdings in einer nicht speicherbaren Fassung. Aktuell kommt es daher zunehmend zu Zurückweisungen von Anträgen durch von den gesetzlichen Formularen abweichende Darstellungen. Ursache dafür sind in andere Formate „umgewandelte“ oder „nachgebildete“ Formulare. Eine besondere Lösung in der Anwaltssoftware LawFirm versetzt Anwälte und Kanzleien in die Lage, den Formvorschriften...

Über supercheck-bonitaet.de alte und neue Schuldnereinträge beziehen

(NL/2107832009) Köln, 30. Januar 2013 ? Nutzer von Bonitätsprüfungen müssen sich wegen der seit dem 1.1.2013 gültigen Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung auf einige Änderungen einstellen. ?"Auch kleinere und mittlere Unternehmen mit nur gelegentlichem Bedarf an Auskünften sollten sich mit den neuen Begrifflichkeiten vertraut machen?", empfiehlt Michael Basler von Supercheck GmbH, der neben dem Online-Dienst www.supercheck-bonitaet.de auch www.vollstreckungsportal.com betreibt und seit Jahren Anbieter von Bonitätsprüfungen vor allem für den Mittelstand. Zu beachten ist, dass die ?"alten?" Einträge der Schuldnerverzeichnisse von vor 2013 nicht über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Bundesländer abgerufen werden können. Die Angaben nach altem Recht, zu denen auch die Eidesstattliche Versicherung gehört, werden nicht übernommen. Sie können nach wie vor nur über die örtlich zuständigen Vollstreckungsgerichte...

Vollstreckungsportal bahnt einen Weg im Dschungel der Begrifflichkeiten

Für Unternehmer und Freiberufler sollte das Thema Zwangsvollstreckung kein Buch mit sieben Siegeln sein. Denn nicht zahlen wollende oder könnende Kunden führen oft zu erheblichen finanziellen Einbußen. Die Seite www.vollstreckungsportal.com liefert übersichtliche Informationen und Zusammenhänge. Besonders im Zuge des neuen Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung werden sich ab dem 1. Januar 2013 grundlegende ?"nderungen ergeben. Auch darüber hält das neue Portal aktuelle Informationen bereit. Zu den wichtigsten Neuerungen des Gesetzes zählen: 1. Frühzeitigere Informationen über Schuldnervermögen, 2. Einholen von Fremdauskünften über Schuldnervermögen, 3. Verwaltung und Abruf der Vermögensauskünfte vereinfacht, 4. Schuldnerregister bundesweit abrufbar, 5. Verbindliche Formulare zur Standardisierung des Verfahrens. Unternehmen bietet das Portal zudem direkten Zugriff auf Bonitätsprüfungen. Supercheck...

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