rechtsgültig

Sichere Zustellung von Dokumenten direkt aus SAP heraus

SAP Dokumente elektronisch versenden mit BriefButler.documents Die Lösung: BriefButler.documents - Der BriefButler.documents ist das erste SAP-zertifizierte System für die elektronische, duale Briefzustellung. Damit profitieren jetzt auch Unternehmen mit SAP Software von den Effizienzvorteilen des BriefButler. Das einfach zu installierende System ermöglicht in Sekundenschnelle die elektronische, sichere und rechtsgültige Zustellung unterschiedlicher Dokumente, von Rechnungen bis zu vertraulichen Schriftstücken. Kostenvorteile und vollständige Transparenz Alle für den Versand freigegebenen SAP-Dokumente werden im elektronischen Ausgangsbuch aufgelistet. Dadurch haben Sie im SAP ERP jederzeit einen zuverlässigen Überblick über den aktuellen Versand-Status und wichtige sendungsspezifische Informationen. Unsere Lösung geht über den elektronischen Mailversand von Dokumenten weit hinaus: Wer auf elektronischem Weg nicht erreichbar...

Urteil gegen SAP rechtsgültig

Herzogenrath, 15. Juli 2014. – Der Software-Konzern SAP hat die Berufung gegen das im Oktober 2013 im Rechtsstreit mit susensoftware ergangene Urteil zurückgenommen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Mit einem Urteil des Hamburger Landgerichts vom 25. Oktober 2013 hatte der Gebrauchtsoftwareanbieter susensoftware unter anderem das Recht erstritten, dass Anwender gekaufte Softwarelizenzen des SAP-Konzerns ohne vorherige Zustimmung der SAP weiter verkaufen dürfen. Der im baden-württembergischen Walldorf ansässige Software-Konzern hatte dies bislang durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verhindern versucht. Einige Passagen der bisherigen AGB schränkten den Weiterverkauf von käuflich erworbenen Softwarelizenzen stark ein. So hieß es unter anderem "Die Weitergabe der SAP Software bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von SAP...". Eine weitere Klausel der AGB behandelte die Pflicht des SAP-Anwenders...

Urteil gegen SAP rechtsgültig

Herzogenrath, 15. Juli 2014. – Der Software-Konzern SAP hat die Berufung gegen das im Oktober 2013 im Rechtsstreit mit susensoftware ergangene Urteil zurückgenommen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Mit einem Urteil des Hamburger Landgerichts vom 25. Oktober 2013 hatte der Gebrauchtsoftwareanbieter susensoftware unter anderem das Recht erstritten, dass Anwender gekaufte Softwarelizenzen des SAP-Konzerns ohne vorherige Zustimmung der SAP weiter verkaufen dürfen. Der im baden-württembergischen Walldorf ansässige Software-Konzern hatte dies bislang durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verhindern versucht. Einige Passagen der bisherigen AGB schränkten den Weiterverkauf von käuflich erworbenen Softwarelizenzen stark ein. So hieß es unter anderem ?Die Weitergabe der SAP Software bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von SAP ….? . Eine weitere Klausel der AGB behandelte die Pflicht des SAP-Anwenders...

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