susensoftware

Urteil gegen SAP rechtsgültig

Herzogenrath, 15. Juli 2014. – Der Software-Konzern SAP hat die Berufung gegen das im Oktober 2013 im Rechtsstreit mit susensoftware ergangene Urteil zurückgenommen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Mit einem Urteil des Hamburger Landgerichts vom 25. Oktober 2013 hatte der Gebrauchtsoftwareanbieter susensoftware unter anderem das Recht erstritten, dass Anwender gekaufte Softwarelizenzen des SAP-Konzerns ohne vorherige Zustimmung der SAP weiter verkaufen dürfen. Der im baden-württembergischen Walldorf ansässige Software-Konzern hatte dies bislang durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verhindern versucht. Einige Passagen der bisherigen AGB schränkten den Weiterverkauf von käuflich erworbenen Softwarelizenzen stark ein. So hieß es unter anderem "Die Weitergabe der SAP Software bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von SAP...". Eine weitere Klausel der AGB behandelte die Pflicht des SAP-Anwenders...

Urteil gegen SAP rechtsgültig

Herzogenrath, 15. Juli 2014. – Der Software-Konzern SAP hat die Berufung gegen das im Oktober 2013 im Rechtsstreit mit susensoftware ergangene Urteil zurückgenommen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Mit einem Urteil des Hamburger Landgerichts vom 25. Oktober 2013 hatte der Gebrauchtsoftwareanbieter susensoftware unter anderem das Recht erstritten, dass Anwender gekaufte Softwarelizenzen des SAP-Konzerns ohne vorherige Zustimmung der SAP weiter verkaufen dürfen. Der im baden-württembergischen Walldorf ansässige Software-Konzern hatte dies bislang durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verhindern versucht. Einige Passagen der bisherigen AGB schränkten den Weiterverkauf von käuflich erworbenen Softwarelizenzen stark ein. So hieß es unter anderem ?Die Weitergabe der SAP Software bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von SAP ….? . Eine weitere Klausel der AGB behandelte die Pflicht des SAP-Anwenders...

Das Geschäftsmodell der SAP (3/6)

Susensoftware greift drei Klauseln der SAP AGB an Herzogenrath, 23. Juli 2013. – SAP verwendet aktuell Allgemeine Geschäftsbedingungen zur „Überlassung und Pflege von Standardsoftware“ mit Stand vom 15. Juli 2011. Am 25.Oktober 2012 hat susensoftware Klage wegen Wettbewerbsbehinderung gegen SAP eingereicht und drei Klauseln in den AGB bemängelt. SAP hingegen hält alle angegriffenen Klauseln für rechtlich unbedenklich. Am 7. August 2013 findet eine erste mündliche Verhandlung in Hamburg statt. 1. angegriffene Klausel aus den SAP AGB Regelungen zur Weitergabe der SAP-Software Ziffer 2.4.2 der AGB lautet wie folgt: „Die Weitergabe der SAP Software bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von SAP. SAP wird die Zustimmung erteilen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Erklärung des neuen Nutzers vorlegt, in der sich dieser gegenüber SAP zur Einhaltung der für die SAP Software vereinbarten Regeln zur Einräumung des...

Das Geschäftsmodell der SAP (1/6)

Warum verklagt susensoftware den Konzern? Herzogenrath, 11. Juli 2013. – SAP steht auf der einen Seite als erfolgreiche betriebswirtschaftliche Software zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der internen Geschäftsprozesse und ist in zahlreichen Unternehmen im Einsatz. Susensoftware vermutet vorsichtig eine weltweite Marktführerschaft und sogar eine marktbeherrschende Stellung im Bereich Unternehmenssoftware. Auf der anderen Seite steht nicht nur eine Anwenderschaft, die Software weiterverkaufen will, sondern auch das Geschäftsmodell des gewerblichen Handels von gebrauchter Software. Susensoftware bietet zwar SAP-Produkte als...

Gebrauchte SAP-Software "mieten statt kaufen"

Susensoftware startet in die Cloud Herzogenrath, 9. Juli 2013. - Susensoftware handelt schon seit 2003 mit gebrauchten SAP Lizenzen. Um jetzt den Anwendern neue Anwendungsgebiete zu zeigen, bietet Susen von heute an SAP Programme auch als Komplett-Dienstleitung zur Miete über das Internet an. Geschäftsführer Axel Susen wird zunächst diesen Service nicht in ein neues Tochterunternehmen auslagern: “Wir müssen erst sehen, ob der Markt die Wachstumsprognosen erfüllt. Auch müssen die industriellen Anwender erst die Vorteile eines teilweise in der (privaten) Cloud betriebenen Application Service Providing (ASP) entdecken. Ich glaube...

SAP R/3 vor dem Aus?

Anwender sollten sich jetzt entscheiden Aachen, 17.04.2012 – Die Erfolgsgeschichte von SAP R/3 endet bald: Schon seit geraumer Zeit bietet SAP keine R/3 Lizenzen mehr an, 2013 fällt das bewährte Produkt endgültig aus der SAP-Standardwartung. Die Nachfrage nach R/3 Lizenzen im Markt ist schon seit Jahren rückläufig, daher nimmt auch susensoftware SAP R/3 zum 30.09.2012 aus dem Angebot. Anwender haben dann zwei Optionen: In ein ganz neues SAP-System (z. B. ERP ECC 6.0) investieren, oder das erprobte R/3 unabhängig von der SAP-Standard-Wartung weiter betreiben. Beide Strategien bieten spezifische Vor- und Nachteile: Höchste...

Fällt UsedSoft durch Adobe-Schulversionen?

UsedSoft Schweiz meldet Konkurs an Aachen, 28.06.2011 - Der Gebrauchtsoftware-Händler UsedSoft Schweiz hat am 31.05.2011 Insolvenz anmelden müssen. Zum Teil jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit Microsoft und Oracle hatte das Unternehmen überstanden, und dabei so manch wichtiges Urteil für einen anwenderfreundlichen Gebrauchtsoftware-Markt erstritten; der wohl bekannteste Prozess (gegen Oracle) liegt derzeit dem EuGh vor. Doch der Prozess gegen Adobe war wohl zu viel für UsedSoft. Jahrelang hat UsedSoft vor Gericht gegen Software-Giganten wie Microsoft gestritten und dabei viele Siege für sich verbuchen können. Selbst wenn...

SAP: Standard gegen Anpassung

Software oder Geschäftsabläufe – was muss sich beugen? Aachen, 26.01.2011 – Unternehmen können sich bei der Einführung ihres ERP-Systems entscheiden, ob sie Standard- oder Individual-Software einsetzen wollen. Oft ist dies eine strategische Entscheidung, da interne Prozesse Wettbewerbsvorteile ausmachen. Eine besonders praktikable Lösung scheint: Günstig die Standard-Software einführen und mit eigenen kritischen Geschäftsprozessen individuell erweitern. Über Drittwartung lassen sich so später die Wartungsgebühren sinnvoll und nachhaltig senken. Die Wahl der geeigneten Software hängt von vielen Faktoren ab, hat jeder...

Wie SAP von der Niederlage im Oracle-Prozess profitieren kann

Schadenszahlungen, die das eigene Geschäft schützen Aachen, 01.12.2010 - Satte 1,3 Mrd. $ muss SAP dem US-Rivalen Oracle wegen Urheberrechtsverletzung zahlen. Hintergrund ist, dass die SAP-Tochter TomorrowNow es gewagt hatte, Wartung für Oracle-Software anzubieten und sich dafür illegal Software-Codes beschafft hatte. Das Signal des Urteils ist unmissverständlich: Die Monopolstellung im Wartungssegment soll unangetastet bleiben, ansonsten drohen hohe Schadenszahlungen. So nützt das Urteil paradoxerweise auch dem Verlierer, SAP. Bereits seit 2007 streiten sich Oracle und SAP um den Datenklau durch TomorrowNow. Diesen hat SAP...

DSAG-Vorstand verpfeift Mitglieder an SAP

DSAG und SAP wollen noch näher zusammenrücken Aachen, 10.11.2010 - Verkauft und verraten fühlen sich viele DSAG-Mitglieder. Anlässlich der stattgefundenen Hauptversammlung von DSAG e.V./GmbH versuchte der Vorstand, einen Persil- und Freifahrtsschein für die intime Informationsweitergabe an SAP zu erhalten. Für SAP könnte es der ganz große Marketingerfolg werden, wenn die DSAG ihre Archive und Umfragewerte zur Verfügung stellt. Bislang gibt SAP für das enorm wichtige Wissen über die Bestandskundschaft mehrere Millionen pro Jahr aus. Der Weg über Marktforscher und Analysten ist nicht nur teuer, sondern auch beschwerlich...

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