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Das P-Konto - eine Hilfe in sehr angespannter, finanzieller Situation

Immer mehr Menschen geraten in finanzielle Not. Kein Wunder bei der anhaltenden Rekord Inflation. Wer finanziell handlungsfähig bleiben möchte, sollte sich rechtzeitig über ein P-Konto informieren. Asperg, 12.07.2022 - Hilfe durch Informationsvorsprung - Konto-Kredit-Vergleich Das Online-Portal konto-kredit-vergleich.de informiert zuverlässig und fundiert über eine Reihe verschiedener und wichtiger Finanzthemen, auch über das Konto mit Pfändungsschutz und stellt die einzelnen P-Konten der Banken ganz gezielt vor, incl. wichtiger und nützlicher Informationen zur aktuellen Gesetzeslage. P-Konto - schon mal gehört? Praktisch jeder weiß hierzulande, was ein Girokonto ist. Anders sieht es hingegen aus, wenn es um die Frage geht "Was ist eigentlich ein P-Konto?" Die Online-Seite Konto Vergleich schafft in diesem Fall Abhilfe und liefert ihren Leserinnen und Lesern wichtige Informationen zu diesem Konto mit Pfändungsschutz. Für so...

23.07.2013: |

Der Schutz vor Kontopfändungen auf dem P-Konto wurde erweitert

Zum 01.07.2013 wurden die Freibeträge auf dem P-Konto erhöht. Bisher konnten Kontoinhaber Ihr Guthaben auf einem Konto durch die Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto automatisch bis zu einer Höhe von 1.028,89 € vor Pfändungen schützen. Bis zu dieser Höhe konnte dann monatlich auch nach einer Kontopfändung über Guthaben verfügt werden. Dieser Pfändungsschutz wurde nun zum 01.07.2013 erhöht. Seit dem 01.07.2013 ist nach der Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto automatisch ein Freibetrag in Höhe von 1.045,04 € monatlich vor Pfändungen geschützt. Bestehen Unterhaltsverpflichtungen oder werden Sozialleistungen (zB Arbeitlosengeld 2) für andere Personen entgegengenommen, kann der Freibetrag auf dem P-Konto mithilfe einer P-Konto Bescheinigung erhöht werden. Bisher wurde für die erste weitere Person ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 387,22 € gewährt. Dieser Freibetrag auf dem P-Konto erhöht sich zum 01.07.2013...

24.11.2012: | |

BGH stärkt Verbraucherrechte: Pfändungsschutzkonto darf nicht teurer sein als Girokonto

Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. obsiegt erneut beim BGH in diesem Jahr Am 13.11.2012 hat der Bundesgerichtshof auf Betreiben u.a. der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. die Rechtswidrigkeit der von zahlreichen Banken und Sparkassen erhobenen Zusatzgebühr für das Pfändungsschutzkonto festgestellt. Ein Pfändungsschutzkonto ist eine besondere Form des Girokontos, welches dazu bestimmt ist, den so genannten Pfändungsfreibetrag – also den monatlichen Betrag, der jeder Person zur Bestreitung des Existenzminimums verbleiben muss – unbürokratisch vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen. Für die Einrichtung eines solchen Kontos genügt ein entsprechender Antrag bei der eigenen Bank. Die Bank ist verpflichtet, das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto genannt) umzuwandeln. Wenn jemand kein Girokonto hat, beispielsweise weil sein Kreditinstitut ihm die Geschäftsverbindung gekündigt hat, so kann er von einer...

22.06.2010: |

Das neue P-Konto in Deutschland

In Deutschland wird es ab dem 1. Juli 2010 ein neues Girokonto geben: das P-Konto. Das P steht dabei für Pfändungsschutz und damit verbunden tauchen immer noch sehr viele Fragen rund um das neue P-Konto auf. In Grunde genommen handelt es sich bei diesem besonderen Girokonto um ein Konto, durch das der Schuldner im Falle einer Pfändung einfacher über den monatlichen pfändungsfreien Betrag verfügen kann. Der Inhaber von einem P-Konto hat einen Freibetrag von 985,15 Euro für die Deckung seines Lebensbedarf. Diesen Betrag darf er ohne die Gefahr einer Pfändung für Barabhebungen, Überweisungen usw. nutzen. Dabei spielt es keine...

Global MasterCard-Premium ab Juli als P-Konto

Im Juli 2009 wurde bereits das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nur ein Jahr später – am 1. Juli 2010 – tritt diese neue Regelung in Kraft und macht den Weg für das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) frei. Schon jetzt ist sicher: Auch das Konto der Global MasterCard-Premium kann zukünftig als P-Konto geführt werden (http://www.finanz-lexikon.de/p-konto_4612.html). Als eine besondere Variante der deutschen Prepaid-Kreditkarten offeriert die Schwäbische Bank AG in Kooperation mit der Dynamicdrive GmbH & Co.KG die Global MasterCard in drei verschiedenen Typen. Vor...

Schutz vor Pfändung Ihres Girokontos ab 2010 (P-Konto)

Bei einem P-Konto (Pfändungskonto) handelt es sich um einen Basisfreibetrag für Ihr Girokonto von derzeit 985,15 Euro der nicht gepfändet werden kann. Sowohl im Internet als auch in zahlreichen Kleinanzeigen werben Dienstleister mit einem “speziellen P-Konto” für Jedermann. Bei einem P-Konto handelt es sich NICHT um ein eigenständiges Bankkonto. Ihre bestehende Bankverbindung bleibt von dieser Änderung unberührt. Ihr bestehendes Girokonto wird lediglich mit dem Vermerk “P-Konto” weitergeführt. In Kraft tritt das o.g. Gesetz am 1. Tag des zwölften auf die Verkündung des „Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes“...

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