Das neue P-Konto in Deutschland

In Deutschland wird es ab dem 1. Juli 2010 ein neues Girokonto geben: das P-Konto. Das P steht dabei für Pfändungsschutz und damit verbunden tauchen immer noch sehr viele Fragen rund um das neue P-Konto auf. In Grunde genommen handelt es sich bei diesem besonderen Girokonto um ein Konto, durch das der Schuldner im Falle einer Pfändung einfacher über den monatlichen pfändungsfreien Betrag verfügen kann. Der Inhaber von einem P-Konto hat einen Freibetrag von 985,15 Euro für die Deckung seines Lebensbedarf. Diesen Betrag darf er ohne die Gefahr einer Pfändung für Barabhebungen, Überweisungen usw. nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, woher die Einkünfte kommen. Der Freibetrag erhöht sich je nach der Anzahl der Personen, für die nachweislich eine Unterhaltspflicht besteht. Ab dem 1. Juli 2010 kann jeder sein bisheriges Girokonto in ein neues P-Konto umwandeln lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Kontopfändung vorliegt oder nicht. Man muss nur einen entsprechenden Antrag bei der Bank stellen, bei der man sein derzeitiges Girokonto führt. Auf der anderen Seite gibt es aber kein Recht auf die Einrichtung von einem P-Konto. Ferner muss man wissen, dass jeder grundsätzlich nur ein P-Konto haben kann. Doch welche Vorteile ergeben sich für den Verbraucher durch das P-Konto? In erster Linie können durch das neue P-Konto Kontosperrungen und -kündigungen weitgehend vermieden werden. Zudem muss der Inhaber von einem P-Konto nicht immer wieder nachweisen, woher das Geld auf seinem Konto stammt. So bleiben auch Einkommen selbstständiger Arbeit unangetastet und auch das Kindergeld und Sozialleistungen werden besser geschützt.

22.06.2010: |