Lohnpfändung

Schutz vor Pfändung Ihres Girokontos ab 2010 (P-Konto)

Bei einem P-Konto (Pfändungskonto) handelt es sich um einen Basisfreibetrag für Ihr Girokonto von derzeit 985,15 Euro der nicht gepfändet werden kann. Sowohl im Internet als auch in zahlreichen Kleinanzeigen werben Dienstleister mit einem “speziellen P-Konto” für Jedermann. Bei einem P-Konto handelt es sich NICHT um ein eigenständiges Bankkonto. Ihre bestehende Bankverbindung bleibt von dieser Änderung unberührt. Ihr bestehendes Girokonto wird lediglich mit dem Vermerk “P-Konto” weitergeführt. In Kraft tritt das o.g. Gesetz am 1. Tag des zwölften auf die Verkündung des „Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 10. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707 – Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 39), sodass das Gesetz zum 1. Juli 2010 in Kraft tritt. Entsprechend gilt ab diesem Datum auch der Schutz des P-Kontos. Entsprechende Vereinbarungen...

Schuldnerberatung bundesweit und ohne Wartezeit

Oftmals ist die Situation der Schuldner tränenschwer! Bereits über 3 Millionen Haushalte in Deutschland sind hiervon betroffen. Konto- oder Lohnpfändungen, oder der Besuch des Gerichtsvollziehers sind meist die Folge. Häufig entwickelt sich die Situation über einen längeren Zeitraum, aus einer scheinbaren Normalität hin zu einer existenziellen Notlage. Schnell bekommen die Schuldner den Eindruck, dass ihnen alles entgleitet, nichts mehr geht, sie bereits den Überblick verloren und sowieso keinen Einfluss mehr auf die weitere Entwicklung ihrer Verschuldung haben. Tatsächlich können die Schuldner bereits in dieser Phase richtungweisende Entscheidungen für ein sozialverträgliches Leben treffen. Lohn-/Gehaltspfändungen können nicht nur lästig sein, sondern auch den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Bei der Agentur für Schuldnerberatung der IncO Finanzmanagement Gruppe, wird mit den Ratsuchenden eine erste Lagebesprechung mit...

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