Kontopfändung

Ursachen und Vermeidung einer Kontopfändung durch das Finanzamt

Die Kontopfändung gehört zweifellos zu den Angstvorstellungen jedes Steuerzahlers. Vor dem Hintergrund seines langjährigen Engagements in Konflikten mit der Finanzverwaltung berichtet Steuerberater und Privatdozent Günter Zielinski über die Ursachen und den richtigen Umgang mit einer drohenden Kontopfändung. Durch die Finanzverwaltung werden Konten gepfändet, um ausstehende Steuerforderungen beim Schuldner zu vollstrecken. Dies beschränkt den Zugriff des Kontoinhabers auf seine Geldmittel, sofern sie oberhalb des gesetzlichen Pfändungsschutzes liegen und verursacht massive Einschränkungen und Probleme in allen Bereichen der alltäglichen Lebens- und Geschäftsführung. Sofern keine Verfahrensfehler vorliegen, kommt es nicht willkürlich zur Pfändung. Vielmehr ist sie als gesetzliche Vollstreckungsmaßnahme im Voraus durch die Zustellung des sogenannten Vollstreckungstitels an den Steuerzahler anzukündigen. Nur wenn er die notwendigen...

Global MasterCard-Premium ab Juli als P-Konto

Im Juli 2009 wurde bereits das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nur ein Jahr später – am 1. Juli 2010 – tritt diese neue Regelung in Kraft und macht den Weg für das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) frei. Schon jetzt ist sicher: Auch das Konto der Global MasterCard-Premium kann zukünftig als P-Konto geführt werden (http://www.finanz-lexikon.de/p-konto_4612.html). Als eine besondere Variante der deutschen Prepaid-Kreditkarten offeriert die Schwäbische Bank AG in Kooperation mit der Dynamicdrive GmbH & Co.KG die Global MasterCard in drei verschiedenen Typen. Vor allem die Premium-Version sticht hervor, da sie eine Kontofunktion beinhaltet, die eine Teilnahme am Zahlungsverkehr gewährleistet. Für die Genehmigung der Kontoeröffnung ist weder eine Schufa-Abfrage noch ein -Eintrag notwendig. Mittlerweile ist sicher, dass das Girokonto der Global MasterCard ab 1. Juli 2010 ebenfalls...

Schutz vor Pfändung Ihres Girokontos ab 2010 (P-Konto)

Bei einem P-Konto (Pfändungskonto) handelt es sich um einen Basisfreibetrag für Ihr Girokonto von derzeit 985,15 Euro der nicht gepfändet werden kann. Sowohl im Internet als auch in zahlreichen Kleinanzeigen werben Dienstleister mit einem “speziellen P-Konto” für Jedermann. Bei einem P-Konto handelt es sich NICHT um ein eigenständiges Bankkonto. Ihre bestehende Bankverbindung bleibt von dieser Änderung unberührt. Ihr bestehendes Girokonto wird lediglich mit dem Vermerk “P-Konto” weitergeführt. In Kraft tritt das o.g. Gesetz am 1. Tag des zwölften auf die Verkündung des „Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 10. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707 – Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 39), sodass das Gesetz zum 1. Juli 2010 in Kraft tritt. Entsprechend gilt ab diesem Datum auch der Schutz des P-Kontos. Entsprechende Vereinbarungen...

Schuldnerberatung bundesweit und ohne Wartezeit

Oftmals ist die Situation der Schuldner tränenschwer! Bereits über 3 Millionen Haushalte in Deutschland sind hiervon betroffen. Konto- oder Lohnpfändungen, oder der Besuch des Gerichtsvollziehers sind meist die Folge. Häufig entwickelt sich die Situation über einen längeren Zeitraum, aus einer scheinbaren Normalität hin zu einer existenziellen Notlage. Schnell bekommen die Schuldner den Eindruck, dass ihnen alles entgleitet, nichts mehr geht, sie bereits den Überblick verloren und sowieso keinen Einfluss mehr auf die weitere Entwicklung ihrer Verschuldung haben. Tatsächlich können die Schuldner bereits in dieser Phase richtungweisende...

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