n Dr. jur. Horst Werner

Die Umwandlung von Verbindlichkeiten zur Bilanzberichtigung in Eigenkapital als Debt-Equity-Swap - von Dr. jur. Horst Werner

Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Maßnahmen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten „Debt-Equity-Swap“ ( = Schuldumwandlung ) möglich; z.B. die Umwandlung von Handwerker-Rechnungen als „Schulden“ (Verbindlichkeiten). Der Begriff „Debt-Equity-Swap“ bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt“) in Eigenkapital („Equity“) und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung: Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. in stille Beteiligungen oder in Genussrechte ) umgewandelt werden. Der Debt-Equity-Swap eignet...

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