Die Umwandlung von Verbindlichkeiten zur Bilanzberichtigung in Eigenkapital als Debt-Equity-Swap - von Dr. jur. Horst Werner

Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Maßnahmen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten „Debt-Equity-Swap“ ( = Schuldumwandlung ) möglich; z.B. die Umwandlung von Handwerker-Rechnungen als „Schulden“ (Verbindlichkeiten). Der Begriff „Debt-Equity-Swap“ bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt“) in Eigenkapital („Equity“) und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung: Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. in stille Beteiligungen oder in Genussrechte ) umgewandelt werden. Der Debt-Equity-Swap eignet sich auch für bestehende Gesellschafterdarlehen.
Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen. Die Schuldumwandlung eignet sich aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten (z.B. Lieferantenschulden, Handwerkerverbindlichkeiten etc. ).

Eine Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten

„Debt-Equity-Swap“ ( = Schuldumwandlung )

unter Zustimmung des Gläubigers in einem privatschriftlichen Vertrag möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap“ bezeichnet also die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt“) in Eigenkapital („Equity“) und ist eine Maßnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung :
Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) umgewandelt werden. Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der
"Debt-Equity-Swap" von Verbindlichkeiten in stimmrechtsloses Equity-Mezzanine-Kapital ( wie dies z.B. die Bundesregierung mit der Lufthansa AG oder der Commerzbank AG gemacht hat ).

Die Schuldumwandlung entlastet die Bilanz und optimiert die Kapitalstruktur. durch eine Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital werde die Eigenkapitalquote gesteigert und damit die Gesamtfinanzierungsfähigkeit des Unternehmens verbesset. Wenn beispielsweise bereits ein Gesellschafterdarlehen gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels eines Debt-Equity-Swaps zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umwandeln. Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in bilanzrechtliches Eigenkapital eine bilanzpolitische Maßnahme ( = Bilanzoptimierung ). So ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in

stilles Beteiligungskapital ( oder in Genussrechtskapital )

regelmäßig besonders liquiditätsschonend und deshalb interessenadäquat. Die Schuldumwandlung stellt eine Bilanzberichtigung dar und kann deshalb auch nachträglich erfolgen. Der Schuldumwandlungsvertrag ist steuerneutral und ist z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit privatschriftlich ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Notar, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und somit nahezu ohne Aufwand möglich. Der von beiden Parteien unterschriebene Debt-Equity-Vertrag muss nur dem Steuerberater zur Bilanzberichtigung vorgelegt werden.

Genau wie ein Darlehen beeinflusst Mezzanine-Kapital nicht die Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung; es gibt keine Stimmrechtsverwässerung; es ist ebenfalls zurückzahlbar (anders als z.B. bei Aktien oder GmbH-Stammanteilen mit dem gesetzlichen Einlagenrückgewähr-Verbot ) und bietet allen Beteiligten zudem eine Reihe von bilanziellen und steuerlichen Gestaltungsoptionen. Auf diese Weise können Umschuldungen zum Vorteil des Unternehmens durchgeführt werden. Es bestehen also für den Schuldner Wege aus der Schuldenfalle mit einer vertraglichen Verlängerung der Rückzahlung der Verbindlichkeit. Der Gläubiger hat ebenfalls keine Nachteile, da er während der Verlängerungszeit mit Zinsen und Gewinnbeteiligung „entschädigt“ wird.

Ein Debt-Equity-Swap eignet sich auch als Sanierungsinstrument. Dabei handelt sich es um die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital. So kann ein Debt-Equity-Swap mit Zustimmung der Kreditgeber auch zur Ablösung von Bankkrediten bzw. Wandlung von Krediten eingesetzt und auf diese Weise sogar eine bilanzielle Überschuldung vermieden werden. Mit dieser Art der Umfinanzierung von Krediten wird ein Überschuldungsstatus und damit die Insolvenz-Antragsfrist von drei Wochen abgewendet. Die Umwandlung von Darlehen und die Ablösung von Altverbindlichkeiten verbessert die Eigenkapitalquote und die Bilanzstruktur.

Lieferantenkredite sind auch ein Mittel der Kreditablösung bei der Hausbank, um z.B. die KK-Linien bei der Bank zu entlasten. Derartige Zahlungsziele und Lieferantenkredite stellen insbesondere auch für viele kleine und mittlere Unternehmen eine nicht unbedeutende Finanzierungsquelle zur Beschaffung von Liquidität dar. Insofern ist es interessant, inwiefern sich in der Krise Änderungen im Angebot von Lieferanten bzw. der Nutzung von Lieferantenkrediten ergeben. Fachleute und die Presse berichten, dass gewährte Lieferantenkredite häufiger in Anspruch genommen werden und auch eine zunehmende Ausnutzung gewährter Zahlungsziele bzw. deren Verlängerung festzustellen ist. Andererseits verkürzen Unternehmen zum Teil auch das Volumen sowie die Zahlungsziele, die sie Ihren Kunden einräumen. Ein zentrales Problem bei der Gewährung von Lieferantenkrediten scheint zu sein, dass häufig entsprechende Sicherheiten fehlen, zumal Kreditversicherer sich stark zurückhalten.

Der Finanzjurist Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG erläutert Ihnen detailliert die Vorgehensweise und wir erarbeiten für Interessenten unter Beachtung gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtlicher Aspekte einen Debt-Equity-Swap-Vertrag zur Ablösung von Gesellschafterdarlehen und sonstigen Verbindlichkeiten, der dem Unternehmen eine Reihe von Vorteilen bietet:

- Umgehende Erhöhung des Eigenkapitals auch ohne Zuführung neuen Barkapitals / frischer Liquidität
- Direkte Verbesserung von Bonität und Rating und dadurch Erleichterung der künftigen (Fremd-) Kapitalaufnahme
- Erfolgsabhängigkeit der Gewinnausschüttungen, keine Liquiditätsbelastung in Verlustjahren
- Steuerliche Behandlung der Ausschüttungen als Betriebsaufwand (Ausnahme: atypisch stille Gesellschaft)
- Hohe Flexibilität im Hinblick auf Kapitalbindung, Kosten, Rückzahlung
- Bilanzielle und steuerliche Spielräume (z.B. Übertragung von Verlusten auf atypisch stillen Gesellschafter und Ausgleich eines Jahresfehlbetrages bis hin zu einer „schwarzen Null").

Interessenten erhalten kostenfreie Informationen von Dr. jur. Horst Werner über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.