miethäuser berlin

Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bei Sturm

Berlin, 27.03.2012 Gerade jetzt im Frühjahr ist auch mit heftigen Stürmen zu rechnen. Dann ist die Gefahr groß, dass von Bäumen auf Ihrer Liegenschaft große Äste abbrechen oder sich Teile von Dächern z. B. Ihres Einfamilienhauses lösen und Schäden an Sachen und Menschen anrichten. Der Immobilien-Eigentümer haftet dafür immer aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht. Er muss in eigener Verantwortung dafür sorgen, dass Bäume und Dächer regelmäßig auf mögliche Beschädigungen überprüft werden, um zu verhindern, dass Äste oder Dachziegel herunterfallen können. Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bezieht sich auch auf die Gehwege z. B. vor einem Miethaus oder Mehrfamilienhaus, ebenso vor einem Baugrundstück oder z. B. bereits mit einem EFH bebauten Grundstück. Dabei existieren allerdings Grenzen der Zumutbarkeit; z. B. ist eine stündliche Laubbeseitigung auf den Gehwegen als unzumutbar anzusehen. Von der Haftung...

Berlin-Mitte gegen Ferienwohnungen

Berlin, 04.01.2012 Der Bezirk Mitte geht mit Verboten und Zwangsgeld gegen die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen vor. Als Rechtsgrundlage zieht man die Berliner Betriebsverordnung (BetrVO) heran. §§ 14 ff. BetrVO stellen an Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gästebetten besondere Anforderungen an Rettungswege, Brandschutz, Flächen für die Feuerwehr, eine Verpflichtung zum Aushängen eines Rettungswegeplans und mehrsprachige Hinweise zum Verhalten bei einem Brand. Als Beherbergungsgaststätten gelten „Gebäude oder Gebäudeteile“, die ganz oder teilweise für die Beherbergung von Gästen „bestimmt“ sind. „Beherbergungsräume“ sind Räume, die dem Wohnen oder Schlafen von Gästen dienen. Eine Folge unmittelbar zusammenhängender Beherbergungsräume (Suite) gilt als ein Beherbergungsraum. Michael Kirchner, Top-Immobilien GmbH Berlin kirchner@topimmobilienXL.de www.topimmobilienXL.de Über TOP-Immobilien Hinter...

Berlin-Mitte gegen Ferienwohnungen

Berlin, 04.01.2012 Der Bezirk Mitte geht mit Verboten und Zwangsgeld gegen die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen vor. Als Rechtsgrundlage zieht man die Berliner Betriebsverordnung (BetrVO) heran. §§ 14 ff. BetrVO stellen an Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gästebetten besondere Anforderungen an Rettungswege, Brandschutz, Flächen für die Feuerwehr, eine Verpflichtung zum Aushängen eines Rettungswegeplans und mehrsprachige Hinweise zum Verhalten bei einem Brand. Als Beherbergungsgaststätten gelten „Gebäude oder Gebäudeteile“, die ganz oder teilweise für die Beherbergung von Gästen „bestimmt“ sind. „Beherbergungsräume“ sind Räume, die dem Wohnen oder Schlafen von Gästen dienen. Eine Folge unmittelbar zusammenhängender Beherbergungsräume (Suite) gilt als ein Beherbergungsraum. Michael Kirchner, Top-Immobilien GmbH Berlin kirchner@topimmobilienXL.de www.topimmobilienXL.de Über TOP-Immobilien Hinter...

Balkonanbau und Denkmalschutz - Genehmigungsanspruch bei geringfügiger Beeinträchtigung

Berlin, 02.12.2011 Wenn durch eine Baumaßnahme das Erscheinungsbild eines denkmalsgeschützten Hauses erheblich beeinträchtigt wird, kann die Baugenehmigung versagt werden. Bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen sind alle Umstände zu berücksichtigen, was dazu führen kann, dass auch bei einem denkmalgeschützten Haus nachträglich Balkone angebaut werden dürfen. Der Fall: Das dreigeschossige Wohnhaus der Klägerin stand unter Denkmalschutz; an der rückseitigen Fassade waren bis zum zweiten Obergeschoss Balkone angebaut. Die Genehmigung zum Anbau der Balkone im dritten Stock wurde versagt, da denkmalschutzrechtliche...

Wenn der Mieter Kleinreparaturen fordert

Berlin, 11.11.2011 Sie können sich als Eigentümer eines Miethauses glücklich schätzen, in eine sichere Kapitalanlage investiert zu haben. Sicher kümmern Sie sich um den Werterhalt Ihrer Immobilie und gewährleisten damit eine gute Vermietbarkeit. Doch auch Ihre Mieter sind vertraglich dazu verpflichtet, den eigenen Anteil am Werterhalt der gemieteten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser beizutragen. Um den tatsächlichen Umfang der Abnutzung der Wohnungen durch die Mieter teilweise abzufangen, können Sie zusätzlich zu den üblichen Regelungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen mietvertragliche Kleinreparaturklauseln...

Inhalt abgleichen