Berlin-Mitte gegen Ferienwohnungen

Berlin, 04.01.2012 Der Bezirk Mitte geht mit Verboten und Zwangsgeld gegen die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen vor. Als Rechtsgrundlage zieht man die Berliner Betriebsverordnung (BetrVO) heran.

§§ 14 ff. BetrVO stellen an Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gästebetten besondere Anforderungen an Rettungswege, Brandschutz, Flächen für die Feuerwehr, eine Verpflichtung zum Aushängen eines Rettungswegeplans und mehrsprachige Hinweise zum Verhalten bei einem Brand.

Als Beherbergungsgaststätten gelten „Gebäude oder Gebäudeteile“, die ganz oder teilweise für die Beherbergung von Gästen „bestimmt“ sind. „Beherbergungsräume“ sind Räume, die dem Wohnen oder Schlafen von Gästen dienen. Eine Folge unmittelbar zusammenhängender Beherbergungsräume (Suite) gilt als ein Beherbergungsraum.

Michael Kirchner, Top-Immobilien GmbH Berlin
kirchner@topimmobilienXL.de
www.topimmobilienXL.de

Über TOP-Immobilien

Hinter dem Namen TOP Immobilien steht ein service- und erfolgsorientiertes Team aus 16 Mitarbeitern. Geführt wird das Unternehmen von dem Geschäftsführer Michael Schmidt, der auf über 25 Jahre Erfahrung im Immobiliengeschäft zurückblicken kann. Die Firma hat sich auf den effektiven Verkauf von Miethäusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken und Einfamilienhäusern spezialisiert. Regionale Schwerpunkte bilden Berlin, Potsdam und Umland, Leipzig, Schwerin, Wismar, Rostock, Darß, Stralsund, Rügen und die Ostseeküste von Rügen bis Boltenhagen.

Pressekontakt / Rückfragen:
Top-Immobilien GmbH
Mitglied im RDM und FIABCI
Michael Schmidt
Sandstr. 32
13593 Berlin (Spandau)
Tel.: (030) 288 30 999
mail@topimmobilienXl.de