Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bei Sturm

Berlin, 27.03.2012 Gerade jetzt im Frühjahr ist auch mit heftigen Stürmen zu rechnen. Dann ist die Gefahr groß, dass von Bäumen auf Ihrer Liegenschaft große Äste abbrechen oder sich Teile von Dächern z. B. Ihres Einfamilienhauses lösen und Schäden an Sachen und Menschen anrichten.

Der Immobilien-Eigentümer haftet dafür immer aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht. Er muss in eigener Verantwortung dafür sorgen, dass Bäume und Dächer regelmäßig auf mögliche Beschädigungen überprüft werden, um zu verhindern, dass Äste oder Dachziegel herunterfallen können.

Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bezieht sich auch auf die Gehwege z. B. vor einem Miethaus oder Mehrfamilienhaus, ebenso vor einem Baugrundstück oder z. B. bereits mit einem EFH bebauten Grundstück. Dabei existieren allerdings Grenzen der Zumutbarkeit; z. B. ist eine stündliche Laubbeseitigung auf den Gehwegen als unzumutbar anzusehen. Von der Haftung freigestellt ist ein Immobilien-Eigentümer auch, wenn er sich auf höhere Gewalt berufen könnte, also wenn Dachziegel durch einen Orkan herumgewirbelt werden. Ein normaler Sturm allerdings wird nicht als Begründung anerkannt (Az.: 5 U 334/08).

Im öffentlichen Straßenraum muss der Baumkontrolleur der Gemeindeverwaltung die Bäume überprüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten. Wenn dies nachweislich nicht geschieht, haftet die Gemeinde, wie das Oberlandesgericht Rostock urteilte.

Susanne Purol, Top-Immobilien GmbH Berlin
purol@topimmobilienXL.de
www.topimmobilienXL.de

Über Top-Immobilien

Hinter dem Namen TOP Immobilien steht ein service- und erfolgsorientiertes Team aus 16 Mitarbeitern. Geführt wird das Unternehmen von dem Geschäftsführer Michael Schmidt, der auf über 25 Jahre Erfahrung im Immobiliengeschäft zurückblicken kann. Die Firma hat sich auf den effektiven Verkauf von Miethäusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken und Einfamilienhäusern spezialisiert. Regionale Schwerpunkte bilden Berlin, Potsdam und Umland, Leipzig, Halle, Rostock, Darß, Stralsund, Rügen, Greifswald, Usedom und die Ostseeküste von Wolgast bis Rerik.

Pressekontakt / Rückfragen:
Top-Immobilien GmbH
Mitglied im RDM und FIABCI
Michael Schmidt
Sandstr. 32
13593 Berlin (Spandau)
Tel.: (030) 288 30 999
mail@topimmobilienXl.de