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Beratungsstelle: "Es gibt letztlich kein Individualrecht auf Klimaschutz!"

Doch diese Argumentation greift aus Sicht des Leiters der Beratungsstelle für Nachhaltige Entwicklung und Change Management, Dennis Riehle (Konstanz), in verschiedener Hinsicht klar zu kurz. "Zwar ist der zivile Ungehorsam in Deutschland nicht verboten, aber die im Rahmen dessen begangenen Straftaten werden konsequent und selbstverständlich geahndet. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass immer mehr Gerichte zu dem Schluss kommen, dass gerade bei denen Aktivisten der Letzten Generation geplantes und organisiertes Vorgehen gegen das Gesetz verabredet wird, das am Ende mit den Möglichkeiten des Strafgesetzbuches sanktioniert wird. Eine Berufung auf einen Notstand gebietet sich verfassungsrechtlich daher nicht, weil dieser eine unmittelbare und für die innere Sicherheit bedrohliche Situation erfordern würde, beispielsweise also eine akute und gegenwärtige Katastrophe. Blickt man auf den rechtfertigenden Notstand im StGB, so kann zunächst...

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