kreditkartenmissbrauch

Kreditkartenmissbrauch einfacher wie nie - So schnell kann das eigene Konto geplündert werden.

Der aktuelle Fall von Kreditkartenmissbrauch in Etablissements in Düsseldorf zeigt es deutlich- bei Missbrauch von Kreditkarten durch Händler selbst, sind Kreditkarten unsicherer als Bargeld. Berlin/ Peking 03.07.2013. Die Banken werben mit der Sicherheit von Kreditkarten. Ein Missbrauch ist technisch fast umöglich und wenn doch ein Missbrauch passiert, ist man auf der sicheren Seite - es kann storniert werden. Leider ist das aber nur Theorie. Vor allem die Händler selbst können ohne weiteres an Ihre Daten kommen, denn als Kunde geben Sie die Kreditkarte ja zur Zahlung an den Händler heraus. Wenn die Kreditkarte durch den Händler missbraucht wird, z. B. durch Manipulation des Kartenlesers oder des Belegs bzw. durch eine doppelte Buchung, dann ist diese Buchung gültig, es gibt keine Chance das Geld von der Bank zurückzubekommen. Dazu gibt es eine eindeutige Stellungsnahme in einem Fall, wo der Kreditkarteninhaber in einem Lokal bereits mit...

BGH entscheidet zu Beweispflicht bei Kreditkartenmissbrauch mit gültiger PIN

Gute Nachrichten für Verbraucher: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom November 2011 muss zunächst die Bank beweisen, dass bei einer missbräuchlichen Bargeldabhebung an einem Geldautomaten mit einer Kreditkarte unter Verwendung der richtigen PIN die Originalkarte verwendet wurde, bevor die Grundsätze des so genannten Anscheinsbeweises Anwendung finden. Die Rechtsprechung geht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises bei missbräuchlichen Bargeldabhebungen an einem Geldautomaten mithilfe der richtigen PIN grundsätzlich davon aus, dass entweder der Karteninhaber selbst die Barabhebungen vorgenommen hat oder aber die PIN pflichtwidrig auf der Karte notiert bzw. mit dieser zusammen verwahrt hatte und hierdurch die Barabhebungen grob fahrlässig ermöglicht hat. Daher muss in diesen Fällen der Karteninhaber beweisen, dass er weder die PIN auf der Karte notiert noch mit dieser zusammen verwahrt hatte. Dieser Beweis ist in aller Regel...

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