keine bestimmte Eigenkapitalquote
08.12.2020: Wirtschaft | Dr. jur. Horst Werner | Dr. Werner Financial Service AG | Grundschuldbesicherte Darlehensgelder | keine bestimmte Eigenkapitalquote | keine Bonitätsprüfung | Keine Zweckbindung
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2020-12-08 11:01.
Keine Zweckbindung, keine Bonitätsprüfung und keine bestimmte Eigenkapitalquote bei grundschuldbesicherten Darlehensgeldern
Keine Eigenkapitalanforderungen, keine Immobilien-Zweckbindung und kein bestimmtes Rating: Grundbuchbesicherte Kapitalanlagen bzw. Darlehensgelder von Privatanlegern bedürfen kapitalmarktrechtlich, darauf weist der Kapitalmarktjurist Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hin, anders als bei Immobilien-Fonds ( AIF-Fonds nach dem KAGB ) eingezahlte Anleger-Gelder oder anders als bei Bankkrediten keiner Zweckbindung, keiner bestimmten Eigenkapitalquote des Initiators und keiner Bonitätsprüfung. Die Gelder sind im Rahmen des Unternehmensgegenstandes des Emissionsunternehmens frei verfügbar. Die öffentliche Platzierung von grundschuldgesicherten Darlehensgeldern von privaten Kapitalanlegern setzen kapitalmarktrechtlich also keine vertraglich bestimmte Zweckbindung und auch keine Bonitätsprüfung des Grundstückseigentümers voraus, sondern erfordern lediglich die Einhaltung der Wertgrenzen des Immobilienobjekts. Kapitalmarktrechtlich...
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