Grundschuldbesicherte Darlehensgelder

Grundschuldbesicherte Darlehensgelder ohne Bank von privaten Anlegern ohne BaFin-Prospekt zulässig - von Dr. jur. Horst Werner

Die Kapitalbeschaffung von grundschuldbesicherten Darlehensgeldern ist ohne Verstoß gegen das Kreditwesengesetz ( KWG ) und ohne BaFin-Prospekt möglich, siehe www.finanzierung-ohne-bank.de und offizielles Merkblatt der BaFin ( http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_140311_tatbestand_einlagengeschaeft.html?nn=2818474#doc2676100bodyText9 ) unter römisch II. . Die BaFin schrieb schon vor fünf Jahren wörtlich : „grundschuldbesicherte Darlehen sind keine Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 VermAnlG“. Dies schließt auch die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) aus, da in Nr. 7 „sonstige Anlagen“, aber keine Darlehen erfasst sind. Darlehen sind nur in Nr. 3 ( partiarische Darlehen ) und in Nr. 4 ( Nachrangdarlehen ) genannt. Das besagte Schreiben beinhaltet eine Grundsatzentscheidung der BaFin, da dieses BaFin-Schreiben auf die Einreichung eines grundschuldbesicherten...

Keine Zweckbindung, keine Bonitätsprüfung und keine bestimmte Eigenkapitalquote bei grundschuldbesicherten Darlehensgeldern

Keine Eigenkapitalanforderungen, keine Immobilien-Zweckbindung und kein bestimmtes Rating: Grundbuchbesicherte Kapitalanlagen bzw. Darlehensgelder von Privatanlegern bedürfen kapitalmarktrechtlich, darauf weist der Kapitalmarktjurist Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hin, anders als bei Immobilien-Fonds ( AIF-Fonds nach dem KAGB ) eingezahlte Anleger-Gelder oder anders als bei Bankkrediten keiner Zweckbindung, keiner bestimmten Eigenkapitalquote des Initiators und keiner Bonitätsprüfung. Die Gelder sind im Rahmen des Unternehmensgegenstandes des Emissionsunternehmens frei verfügbar. Die öffentliche Platzierung von grundschuldgesicherten Darlehensgeldern von privaten Kapitalanlegern setzen kapitalmarktrechtlich also keine vertraglich bestimmte Zweckbindung und auch keine Bonitätsprüfung des Grundstückseigentümers voraus, sondern erfordern lediglich die Einhaltung der Wertgrenzen des Immobilienobjekts. Kapitalmarktrechtlich...

Grundschuldbesicherte Darlehensgelder öffentlich am Kapitalmarkt aufgenommen sind keine BaFin-prospektpflicht. Finanzinstrumente

Grundschuldbesicherte Darlehensgelder öffentlich eingeworben über den Beteiligungsmarkt von breit gestreuten Anlegerkreisen und Kapitalgebern sind BaFin- und prospektfrei und unterliegen nicht dem Vermögensanlagengesetz, so Dr. Horst Werner (www.finanzierung-ohne-bank.de ). Für die kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit der privaten grundschuldbesicherten Darlehen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) setzen die Rechtsprechung ( Verwaltungsgericht Frankfurt/Main ) und die BaFin zum einen voraus, dass sich die Besicherung im Rahmen des Verkehrswertes der Immobilie bewegen muss. Dieser Verkehrswert kann entweder durch eine zeitnahe Kaufpreisvereinbarung oder durch ein Bewertungsgutachten nachgewiesen werden. Es muss sich zudem um eine in Deutschland belegene Immobilie handeln. Zum anderen muss die Grundschuldbesicherung so veranlasst sein, dass jeder Anleger als Darlehensgeber einen direkten Zugriff auf das Sicherungsmittel hat und unmittelbar...

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