gesetzlicher Mindestlohn

Mindestlohngesetz bringt vielen Betrieben mehr Dokumentationspflicht

Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender, branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto die Stunde. Davon profitieren voraussichtlich etwa 3,7 Millionen Menschen. Doch das Mindestlohngesetz (MiLoG) hat noch weitreichendere Konsequenzen. Es bringt für viele Arbeitgeber eine erweiterte Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Das stellt einige Firmen vor Probleme. Moderne Workforce-Management-Systeme können hier helfen. Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass viele Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen (siehe Mindestlohngesetz §17 Absatz 1). Dies gilt zum einen für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigen, also geringfügig Beschäftigte, außer sie arbeiten in einem Privathaushalt. Es gilt auch für Arbeitgeber in den Wirtschaftsbereichen, die unter § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes...

JJK erleichtert Umstellung der Mindestlohnabrechnung bei Verlagen und Vertriebsgesellschaften

Krefeld, 29. Juli 2014 - Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für Zeitungsboten führt in Zeitungsverlagen und -vertriebsgesellschaften zu erheblichem Mehraufwand, da eine Umstellung von Stück- auf Stundenlohn erfolgen muss. Mit dem Softwaremodul JJKmindestlohn PLUS bietet die JJK Verlagssoftware GmbH (www.jjk.de) eine skalierbare Lösung, die die Mindestlohnabrechnung vereinfacht, den Zeitungsvertrieb optimiert sowie unnötige Kostensteigerungen vermeidet. JJK Kunden steht das Modul in der Basisversion kostenfrei zur Verfügung. Bereits seit Beginn der Diskussion um die Einführung des Mindestlohns haben sich die Verlags- und Vertriebsexperten von JJK Gedanken um eine einfache und benutzerfreundliche Umsetzung in den Zeitungsverlagen gemacht. Die stufenweise Einführung des Mindestlohns setzt Verlage und Vertriebsgesellschaften jetzt zusätzlich vor bürokratischen Aufwand: Für jede Abrechnungsperiode gelten andere Richtwerte. Zudem...

Gesetzlicher Mindestlohn – Chance oder Hindernis für Unternehmen?

Stuttgart, 11.07.2014 – Rund 9,6 Milliarden Euro wird das Gesetz zur Einführung eines branchenübergreifenden Mindestlohns nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums die deutsche Wirtschaft kosten. Es stellt sich die Frage, wie Unternehmen diese Mehrbelastung finanzieren werden. Ein massiver Wegfall von Arbeitsplätzen ist einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zufolge keine zwangsläufige Konsequenz. Zum 1. Januar 2015 tritt der Mindestlohn deutschlandweit und branchenübergreifend in Kraft. Für Zeitungszusteller und weitere Wirtschaftszweige gilt eine Ausnahmeregelung, welche die schrittweise Einführung der Lohnuntergrenze bis 2017 vorsieht. Jugendliche unter 18 Jahren, Absolventen von Pflichtpraktika sowie Praktika mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten und Langzeitarbeitslose, die im ersten halben Jahr einer neuen Beschäftigung nachgehen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Bisher gingen viele Wirtschaftstheoretiker davon aus, dass...

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