esug

Unternehmenssanierung durch ein Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung

ESUG bietet einem sanierungswilligen Unternehmen vielfältige Chancen für einen gelungenen Neustart (Dresden, 17. März 2015) Unternehmenskrisen zeichnen sich oft lange im Vorfeld ab. Sinkende Umsatzzahlen, eine hohe Mitarbeiterfluktuation, fortlaufende Überziehungen der Kreditlinien, überfällige Verbindlichkeiten von Sozialabgaben und Umsatzsteuer sind deutliche Anzeichen für eine Krise. Häufig sind es jedoch erst gravierende Liquiditätsprobleme, die den Unternehmer die prekäre Lage seines Betriebes erkennen lassen – meist werden dann überstürzte Maßnahmen eingeleitet, die nur selten erfolgreich sind. Fakt ist: Je früher sich ein Unternehmer die wirtschaftliche Schieflage bewusst macht, desto besser sind die Aussichten für die Erhaltung des Unternehmens. Mit der Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) haben sich die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung deutlich vergrößert. Eine...

02.04.2013: | |

Schutz vor SOKA-BAU-Ansprüche bietet das ESUG-Schutzschirmverfahren

Das ESUG-Schutzschirmverfahren nach §270b InsO ist eine völlig neue Verteidigungsmethode gegen die zum Teil existenzbedrohenden Forderungen der Sozialkasse Bau (Soka-Bau). Die Heinz Werner GmbH hat als erstes Unternehmen das ESUG-Schutzschirmverfahren gegen die SOKA-BAU eingesetzt. Das ESUG-Schutzschirmverfahren ist Teil der am 1. März 2012 in Kraft getretenen Insolvenzrechtsreform. Es soll den Unternehmen dabei helfen Krisen aus eigner Kraft zu bewältigen. Unterstützend gewährt der Gesetzgeber den Unternehmen dazu die Nutzung der Instrumente des Insolvenzrechts und bietet einen Schutz vor dem Gläubigerzugriff. Die Unternehmen selbst bleiben dabei weitestgehend in Eigenverwaltung der bisherigen Unternehmensleitung. Im ersten Jahr seines Bestehens wurde das Schutzschirmverfahren sehr häufig als Instrument für einen günstigen Gläubigervergleich genutzt und nicht selten kam es dabei zu einem umfangreichen Forderungsverzicht seitens der Gläubiger....

ESUG: Neues Instrumentarium erleichtert Sanierung in Unternehmen

Paul und Collegen Consulting geben Praxistipps zum Umgang mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) im Webinar am 24.07.2012 Berlin/Wien, 11.07.2012 – Seit März ist mit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG, die Gläubigerautonomie sanierungsbedürftiger Unternehmen gestärkt. Unter anderem haben sie stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters. Im Mittelpunkt steht gleichermaßen ein Schutzschirmverfahren, das vor Zwangsvollstreckung schützt. Welchen Einfluss das neue Gesetz auf den Sanierungsprozess in Unternehmen hat und wie die neuen Möglichkeiten optimal genutzt werden können, dazu vermittelt Thomas Paul, Mitgründer von Paul und Collegen Consulting, anhand von Beispielen praxisnahes Wissen. Erste Erfahrungen zum ESUG liegen bereits vor. Veranstaltungstermin ist der 24.07.2012, 11:00 Uhr. Im Anschluss an den 30-Minutenvortrag sind alle Teilnehmer...

Eine Insolvenz verbrennt Geld?!

Sie kennen die Problematik: Im Insolvenzfall kommt ca. 5% der Forderungssumme zur Auszahlung. Wie wäre es wenn Sie als Gläubiger, dank einer Mitgliedschaft in dem neu gegründeten Verein ESuG e.V., eine Erstattung von 45% erhalten? Kalt erwischt: Der Kunde ist insolvent! Kaum war am 15.7.2011 in Bonn der Verein EsuG e.V., Verein zur Förderung der Elementarrechte von Schuldnern und Gläubigern im Insolvenzverfahren in Bonn gegründet, hatte er auch schon die ersten Mitglieder und seinen ersten erfolgreichen Fall. Das ESuG-Mitglied, nennen wir es einmal Mitglied A, hatte einen lukrativen Auftrag, diesen auch zur Begeisterung seines...

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