archivierungspflicht

E-Mail-Archivierung: Pflicht für jedes Unternehmen

Gesetzliche Anforderungen verpflichten Unternehmen, jegliche geschäfts- und vertragsrelevante E-Mail-Korrespondenz revisionssicher sechs bis zehn Jahre aufzubewahren. Verantwortlich ist die Geschäftsführung des Unternehmens; Verletzungen der Archivierungspflicht können steuerrechtlich oder auch zivilrechtlich geahndet werden. Hilfe bietet eine E-Mail-Archivierungslösung. Die E-Mail ist heute eines der wichtigsten Kommunikationsmedien und wertvolle Informationsressource, Geschäftsverhandlungen und –abschlüsse per Mail sind selbstverständlich. Noch nicht in jeder Firma bekannt sind allerdings die gesetzlichen Vorschriften (z.B. aus §147 AO oder §257 HGB), wonach Unternehmen jegliche E-Mail-Korrespondenz, durch die ein Geschäft vorbereitet, abgewickelt, abgeschlossen oder rückgängig gemacht wird, vollständig, manipulationssicher und jederzeit verfügbar sechs bis zehn Jahre aufbewahren müssen. Die Verantwortung für die Umsetzung...

Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. September 2009

Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. September 2009 Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Danach sind Unternehmen, bei denen eine Datensicherheitspanne eintritt, unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr zur umfassenden Benachrichtigung sowohl der zuständigen Datenschutzbehörde als auch der natürlichen Personen, deren Daten von der Panne betroffen sind, verpflichtet. Ausgehend von den Sicherheitspannen der letzten Zeit, in deren Folge personenbezogene Daten oder vertrauliche Unternehmensdaten für Außenstehende zugänglich wurden oder sogar an die Öffentlichkeit gelangten, hat der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen zum Datenschutz beschlossen, deren erste Stufe bereits am 1.September 2009 wirksam wurde. Anfang April 2010 folgen weitere Regelungen für Auskunfteien und das sogenannte Scoring. Die wichtigsten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. September...

Effiziente Altsystemabschaltung mit großem Datenbestand

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (AO, GoBS und GDPdU) in Deutschland und in weiteren EU-Ländern mit digitaler Betriebsprüfung qualifizierte sich Opti.List® durch seine Kosteneffizienz für die Continental AG. Der Continental-Konzern gehört mit einem Umsatz von mehr als 24 Mrd. Euro im Jahr 2008 weltweit zu den führenden Automobilzulieferern. Als Anbieter von Bremssystemen, Systemen und Komponenten für Antrieb und Fahrwerk, Instrumentierung, Infotainment-Lösungen, Fahrzeugelektronik, Reifen und technischen Elastomerprodukten trägt das Unternehmen zu mehr Fahrsicherheit und zum Klimaschutz bei. Continental ist darüber hinaus ein kompetenter Partner in der vernetzten, automobilen Kommunikation. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 133.000 Mitarbeiter an nahezu 190 Standorten in 35 Ländern. Die Aufgabenstellung definierte Eberhardt Schwarm, verantwortlicher Projektleiter so: „Das Altsystem SAP R/2 muss abgeschaltet...

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