Wirtschaftsauskünfte
29.06.2011: Wirtschaft | Auskunftsmanagement | Forderungsmanagement | Kreditmanagement | Lieferantenmanagement | SAP | Wirtschaftsauskuenfte; Wirtschaftsauskunft | Wirtschaftsauskünfte
Pressetext verfasst von iWare am Mi, 2011-06-29 11:40.
Sichere Geschäfte mit der Lieferantenrating-Lösung der SOPLEX
Mit dem weiterentwickelten Supplier Rating System, kurz SRS, zur Lieferantenbewertung eröffnet die SOPLEX Consult GmbH Kunden und Interessierten neue Möglichkeiten für ein schnelles, aktuelles und effektives Lieferantenmanagement in SAP.
SRS – Supplier Rating System
Kein Geschäft ist risikofrei, doch ist es möglich, dieses Risiko auf ein Minimum zu reduzieren. Besonders für den Einkauf eines Unternehmens, dem sich ständig die Frage stellt, welchem Lieferanten er vertrauen kann, ist dies von immenser Bedeutung. Mit dem SAP-basierten SRS (Supplier Rating System), einer umfangreichen Lieferantenmanagement-Software, bietet die SOPLEX ihren Kunden eine Möglichkeit, ihre Zulieferer schnell und effektiv zu bewerten und dementsprechend zu handeln. Das SRS besteht aus vier Modulen, die jeweils eine spezifische Funktion erfüllen und untereinander vernetzt sind.
Beschaffen der Lieferantendaten und Integration in den Lieferantenstamm
Um eine...
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Pressetext verfasst von sicoon am Mi, 2007-11-28 12:04.
Meldepflicht der Bürger wird oftmals nicht eingehalten
sicoon Wirtschaftsauskünfte Pressemitteilung vom 27. November 2007
Meldepflicht der Bürger wird oftmals nicht eingehalten
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, muss sich jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr, wie bisher, bei seiner Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn die Person sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen Gemeinde anmeldet. Diese teilt der "früheren" Gemeinde dann mit, dass ein Umzug stattgefunden hat.
Leider wird diese Frist vom 14. Tagen bei einer Vielzahl von Bürgern nicht eingehalten.
Aus diesem Grund kommt es immer wieder zu einem Bußgeldverfahren gegen die Personen.
Neben der neuen Anschrift wird auch eine Wirtschaftsauskunft beauftragt
Gerade Unternehmen aus dem Versandhandel und dem Dienstleistungssektor stellen in solchen Fällen oftmals eine Anschriftenermittlung bei einer Auskunftei da bereits versendete Post des Öfteren nicht mehr zugestellt werden kann. In den...
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Pressetext verfasst von sicoon am Mi, 2007-11-07 12:23.
Kündigungsgefahr bei Lohnpfändung
In vielen Fällen versuchen Gläubiger an ihr Geld zu kommen indem sie eine Lohnpfändung
beim Arbeitgeber des Schuldners einreichen.
Prinzipiell hat der Arbeitgeber nichts mit der Schuldenangelegenheit zwischen seinem Mitarbeiter und dem Gläubiger zu tun - und würde sich sicherlich gerne heraushalten.
Das derzeit geltende Gesetz zwingt ihn aber zur Mitwirkung. So entstehen für ihn durch die Lohnpfändung Arbeitsaufwand und Kosten, da oftmals etliche Formulare bearbeitet werden müssen.
Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber oft dienlich
Im Falle einer Lohnpfändung empfiehlt es sich für den Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber keine Geschichten zu erzählen, sondern ihm seine derzeitige Lage zu erklären.
Kommt später heraus, dass der Arbeitnehmer gelogen hat, warum er gepfändet wurde, stört dies das Vertrauensverhältnis erheblich. Besser ist es, entweder die Gründe für die Lohnpfändung als Privatsache zu behandeln oder die Gründe offen...
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